Sie können Ihre Nachhaltigkeitsberichte in der neuen DNK-Plattform anlegen. Erklärungen nach dem bisherigen DNK-Standard können noch bis Mai 2025 in der alten Datenbank eingereicht werden.
Unser Helpdesk-Team bietet eine kostenlose Erstberatung. Zusätzlich stehen Ihnen praxisnahe Angebote wie Webinare, Leitfäden und unser Netzwerk der DNK-Schulungspartner*innen zur Verfügung.
Machen Sie Ihre Nachhaltigkeitsleistungen anhand der 20 DNK-Kriterien, einem ausgewählten Leistungsindikatoren-Set und bei Bedarf mit weiteren Berichtsoptionen transparent.
Der DNK kann zur Erfüllung der CSR-Berichtspflicht, zur Berichterstattung im Sinne der EU-Taxonomie und des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte genutzt werden.
Der DNK-Helpdesk beantwortet alle Fragen rund um den Berichtsstandard inklusive Prüfprozess, gibt Feedback und unterstützt Sie bei der Handhabung der Datenbank.
Wenn Sie sich zum DNK informieren möchten oder Hilfestellungen bei der Erstellung einer DNK-Erklärung brauchen, finden Sie hier alle relevanten Dokumente.
Um der Nachfrage der Anwenderunternehmen nach kompetenter Unterstützung zu entsprechen, haben wir ein Netzwerk von Beratungsunternehmen aufgebaut, das Sie gerne bei der Anwendung des DNK unterstützt.
Hier stellen wir Ihnen kostenlose Beratungsinstanzen, Tools und Orientierungshilfen vor, die Ihnen bei der Erstellung einer DNK-Erklärung helfen können.
Hier geben wir Ihnen einen Überblick über regulatorische Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und wie Unternehmen diese mit dem DNK erfüllen können.
Die CSRD verpflichtet in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen dazu, ihre Nachhaltigkeitsleistungen nach einem einheitlichen EU-Berichtsstandard transparent zu machen.
Die CSRD legt fest, welche Unternehmen ab 2024 zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und wie diese Berichterstattung gestaltet werden soll.
Das CSR-RUG legt fest, welche Unternehmen seit 2017 zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und welche Inhalte diese Berichterstattung haben soll.
Aufbauend auf den Kernelementen des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) legt das LkSG konkrete Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Die CSDDD zielt darauf ab, dass Unternehmen zukünftig zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten verpflichtet werden sollen.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und unterstützt den Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie.
Der DNK hat sich in die politische Diskussion zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebracht und sich im Austausch mit relevanten Stakeholdern weiterentwickelt.
Der RNE bringt seine Erfahrungen mit der Einführung des DNK in die internationale Debatte ein, um ihn als Modell für nationale Adaptionen zu positionieren.