Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Was regelt die Regulierung?
Die Europäische Kommission hat am 23.02.2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechten und Umwelt in den Wertschöpfungsketten veröffentlicht. Die "Directive on Corporate Sustainability Due Diligence" (CSDDD) zielt darauf ab, dass Unternehmen, die in der EU tätig sind, zukünftig zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten verpflichtet werden sollen. Mit dem geplanten Gesetz sollen zudem Due Diligence Prozesse stärker in die Governance-Strukturen eingebunden und gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie Rechtssicherheit auf EU-Ebene gestärkt werden.
Im sogenannten „Trilog“ wird in 2023 zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Europäischen Rat darüber verhandelt, wie der Entwurf der Richtlinie angepasst werden sollte, bevor er verabschiedet wird. Unter anderem wird darüber diskutiert, für welche Unternehmen die Pflichten gelten sollen und wie genau die Pflichten ausgestaltet werden sollen. Die Verabschiedung der Richtlinie wird für Ende 2023 erwartet. Danach muss sie in nationales Recht umgesetzt werden.
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