Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um folgende Themen:
- Aktuelle DNK-Datenbank
- Weiterentwicklung des DNK von einem Berichtsstandard zum Unterstützungsangebot für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Informationen für KMU
- Unterstützungsangebote in der Übergangszeit zwischen dem alten und dem neuen DNK
- Bedienung der neuen DNK-Webplattform
- Schulungspartnerschaften
- Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der DNK befindet sich aktuell in der Weiterentwicklung. In diesem Zusammenhang arbeiten wir stetig an Anpassungen und Erweiterungen unseres Angebotes, um neue Informationen, Schritte und Erkenntnisse einfließen zu lassen. Wir bitten Sie daher, stets auf den Stand der bereitgestellten Informationen zu achten, da dieses FAQ fortlaufend aktualisiert wird, um die neuesten Entwicklungen zu reflektieren.
Aktuelle DNK-Datenbank
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema aktuelle DNK-Datenbank und dem DNK als Berichtsstandard.
Das hängt ganz davon ab, wie tief Nachhaltigkeit im Unternehmen bereits verankert ist und inwieweit die nötigen Daten und Fakten schon aufbereitet vorliegen.
Unsere Anwenderbefragung 2018 hat gezeigt, dass der Zeitaufwand für die Erstellung der DNK-Erklärung stark variiert und im Durchschnitt bei etwa 21 Tagen liegt. Doch auch ein hoher Zeitaufwand lohnt sich, wenn sich das Unternehmen in diesem Prozess darüber klar wird, welche Strategie es in Sachen Nachhaltigkeit verfolgt, welche Ziele es sich setzen will und welche Maßnahmen es dafür wählt.
Die Anwendung des DNK ist kostenfrei. Die internen Kosten des Unternehmens richten sich nach dem Zeitaufwand, die Daten zu beschaffen.
Die Überprüfung einer DNK-Erklärung durch das DNK-Büro bezieht sich ausschließlich auf die formalen Anforderungen des DNK und dient vor allem der prozessualen Unterstützung der Berichtersteller. Das DNK-Büro übernimmt keine Haftung für die Qualität, Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit der in den DNK-Erklärungen enthaltenen Informationen und die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen der Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) und der EU-Taxonomie-Verordnung. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Qualität der nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach dem CSR-RUG und im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung liegen ausschließlich bei den Unternehmen.
Ein Zertifikat stellt der RNE daher nicht aus.
Wenn Unternehmen die Glaubwürdigkeit ihrer DNK-Erklärung erhöhen möchten, empfiehlt der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), eine inhaltliche Prüfung einzelner oder sämtlicher Angaben in der DNK-Erklärung mittels einer externen Prüfung durchführen zu lassen. Diese Prüfung sollte auf der Grundlage gängiger Standards (wie etwa des „International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 Revised oder des „Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)), erfolgen. Eine inhaltliche Prüfung einzelner oder sämtlicher Angaben in der DNK-Erklärung kann von Wirtschaftsprüfer*innen, EMAS-Umweltgutachter*innen oder sonstigen geeigneten Prüfungsdienstleistern durchgeführt werden. Sofern eine inhaltliche Prüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt wird, kann diese mit einer hinreichenden (reasonable assurance) oder einer begrenzten Sicherheit (limited assurance) für das Prüfungsurteil durchgeführt werden. Der RNE empfiehlt jedoch, Aussagen in der DNK-Erklärung analog zum Lagebericht mit hinreichender Sicherheit prüfen zu lassen.
Die Aufbereitung der Informationen in Nachhaltigkeitsberichten scheint für potenzielle Nutzer im Kapitalmarkt nicht geeignet zu sein, da insbesondere die Vergleichbarkeit und die Quantifizierung fehlen. Deshalb hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung gemeinsam mit Vertretern des Kapitalmarktes aus gängigen Berichtsstandards eine Auswahl von Leistungsindikatoren getroffen und Kriterien beschrieben. Damit werden die wesentlichen Informationen zu den Nachhaltigkeitsleistungen eines Unternehmens kurz und übersichtlich dargestellt. Außerdem ist davon auszugehen, dass viele der für die DNK-Erklärung notwendigen Informationen bereits vorliegen, wenn Ihr Unternehmen bereits einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht hat.
Unternehmen tragen Mitverantwortung für eine nachhaltige Entwicklung. Wie sie diese wahrnehmen, sollten sie gegenüber der Öffentlichkeit dokumentieren. Vor allem der Kapitalmarkt nutzt diese Informationen vermehrt, um Chancen und Risiken von Kapitalanlagen beziehungsweise der Kreditvergabe umfassender zu bewerten.
Doch Berichterstattung hat auch eine starke Wirkung auf das Unternehmen selbst: Berichten heißt nicht nur Daten sammeln, sondern auch genau hinschauen und analysieren. So werden Schwachstellen, aber auch ungenutzte Möglichkeiten sichtbar. Das Unternehmen erkennt, ob es alle Gesetze und Regeln einhält (Compliance).
Ein weiterer wichtiger Effekt: Die Belegschaft wird für nachhaltiges Handeln sensibilisiert und motiviert. Darüber hinaus zeigen Unternehmen, wie sie gemeinsam mit Politik und Gesellschaft auf eine insgesamt nachhaltige Entwicklung hinarbeiten. Bei dieser Aufgabe sind alle Partner gefordert. Die deutsche Nachhaltigkeitspolitik und die nationale Nachhaltigkeitsstrategie bilden potenziell einen Resonanzboden für unternehmerische Beiträge zur Nachhaltigkeit.
Der DNK unterstützt durch die Reduzierung auf die wesentlichen Aspekte, die Nachhaltigkeitsleistungen des Unternehmens übersichtlich und vergleichbar darzustellen.
Die Bundesregierung will mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) die Einhaltung der Menschenrechte in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten durchsetzen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet die Möglichkeit, dem vierten Kernelement des NAP – der Berichterstattung – über die Abgabe einer DNK-Erklärung nachzukommen.
Unternehmen, die ihr Engagement zum Schutz der Menschenrechte detailliert offenlegen wollen, können in der Datenbank auswählen, den DNK inklusive der NAP-Berichtspunkte nutzen zu wollen. Die Ergänzung wird dann eingeblendet und im Kontext der kritischen Durchsicht vom Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit betrachtet. Die Verantwortung für die Inhalte liegt nach wie vor bei den berichtenden Organisationen.
Der NAP Helpdeskin der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung berät Sie kostenlos zu den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans, zum NAP Monitoring und zu internationalen Projekten im Bereich Nachhaltigkeit allgemein. Auf der Website des NAP Helpdesk finden Sie Fragen & Antworten zum Nationalen Aktionsplan.
Im CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) werden bestimmte Unternehmen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach spezifischen Vorgaben verpflichtet. Der DNK kann genutzt werden, um einen nichtfinanziellen Bericht im Sinne des CSR-RUG zu erstellen. Dafür sind einige zusätzliche Angaben erforderlich, auf die beim Erstellen der DNK-Erklärung hingewiesen wird.
Es ist möglich, die DNK-Erklärung nachträglich zu ergänzen. Allerdings empfehlen wir dies nur, wenn es dringend notwendig ist, z.B. bei wichtigen Kennzahlen, die noch nicht vorlagen, als die DNK-Erklärung abgegeben wurde.
Zahlen sind wichtig, beim nachhaltigen Wirtschaften aber kommt es vor allem auf ethisches Handeln und den Blick in die Zukunft an. Der Nutzen liegt unter anderem darin, einzelne Menschen in ihrem Handeln ernst zu nehmen und die eigene Verantwortung nicht hinter Datenbergen zu verstecken.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex unterstützt dabei, Glaubwürdigkeit und Zugang zu Märkten zu erhalten, aber auch, Innovation und neues Denken in Unternehmen ständig weiterzuentwickeln und dabei bewährte Grundsätze mitzunehmen. Mit Ihrer Erklärung zum DNK zeigen Sie, dass Sie über Ihre unmittelbaren Unternehmensgrenzen hinaus auch über Ihre Lieferketten berichten können. Als Lieferant können Sie mit dem DNK Ihre Nachhaltigkeitsleistungen darlegen und dadurch beim Aufbau neuer Lieferbeziehungen punkten.
Sie können den DNK aber auch nutzen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, die Sie klassischerweise mit einem Geschäftsbericht und vielen Finanzkennzahlen belegen, umfassender zu bewerten. Zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen langfristig so aufgestellt ist, dass es Chancen realisieren kann und um die Risiken weiß, die in Nachhaltigkeitsthemen liegen. Konsumenten, Politik und Finanzdienstleister fragen danach. Der DNK hilft, diesen Anspruchsgruppen Antworten zu geben.
Die vorrangigen Zielgruppen, die die Erklärungen des DNK nutzen, sind:
- das eigene Management, um Nachhaltigkeit im Unternehmen zu steuern sowie Chancen und Risiken zu analysieren und zu managen;
- die eigenen und zukünftigen Mitarbeitende, die für ein Unternehmen arbeiten möchten, das sich umfassend verantwortlich zeigt;
- Kund/-innen und zuliefernde Betriebe, die auf Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette Wert legen;
- politische Entscheidungsträger/-innen, die sich einen Eindruck über nachhaltiges Wirtschaften verschaffen wollen;
- zudem die Akteure im Finanzmarkt, um die Chancen und Risiken von Kapitalanlagen beziehungsweise Krediten besser abschätzen zu können.
Große Unternehmen können den DNK nutzen, um ihren Partnern in der Lieferkette ein einfaches Instrument an die Hand zu geben, das die Nachhaltigkeitsanforderungen der Kunden erfüllt.
Potenzielle Nutzer sind sicher auch Nichtregierungsorganisationen und die Wissenschaft. In dem Maße, wie die Wirtschaft den DNK nutzt und die Zahl der DNK-Erklärungen zunimmt, wird auch das Interesse der Zielgruppen wachsen.
Weiterentwicklung des DNK von einem Berichtsstandard zum Unterstützungsangebot für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Weiterentwicklung.
Ja, den DNK wird es weiterhin geben. Ab Anfang 2025 bieten wir anstelle eines Berichtsstandards ein umfassendes Unterstützungsangebot für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit unserer neuen Webplattform können Unternehmen ihren kompletten CSRD-Bericht kostenlos digital erstellen und dabei zahlreiche Anwendungshilfen nutzen.
(Stand 15.11.2024)
Die neue DNK-Checkliste wird im Januar veröffentlicht. Ein erster Entwurf ist online bereits hier einsehbar. Die Auswertung der öffentlichen Konsultation ist abgeschlossen und die Checkliste in den letzten Schritten der Optimierung.
(Stand 15.11.2024)
Die neue DNK-Webplattform wird ab Anfang 2025 zur Verfügung stehen.
(Stand 15.11.2024)
Das neue DNK-Angebot unterscheidet sich von anderen Angeboten in drei wesentlichen Punkten
-
Kostenlos: Unsere Angebote stehen sowohl berichtspflichtigen als auch freiwillig berichtenden Unternehmen kostenlos zur Verfügung und richten sich insbesondere an Unternehmen mit mittelständischen Strukturen, die sich aufgrund mangelnder Ressourcen keine umfassende Beratung leisten können.
-
Bedarfsorientiert: Durch die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern haben wir einen tiefen Einblick in die spezifischen Bedürfnisse deutscher Unternehmen, insbesondere der KMU. Dies ermöglicht es uns, ein besonders bedarfsorientiertes und nutzerfreundliches Berichts-Tool anzubieten.
-
Expertise: Der DNK existiert seit 2011 und verfügt daher über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese fließen in die Weiterentwicklung unserer Angebote ein und sollen den Unternehmen als Unterstützung zur Verfügung stehen.
-
Schnittstellen: Wir bieten die Möglichkeit, technische Schnittstellen zu anderen Software-Lösungen einzurichten.
-
Erstberatung: Eine kostenlose Erstberatung ist per Mail oder Telefon möglich. Über eine Erstberatung hinaus bieten wir keine individuelle Beratung von Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an und verweisen hierfür auf spezialisierte Nachhaltigkeitsberatungen, die DNK-Schulungspartner*innen.
(Stand 15.11.2024)
Der neue DNK ist ein Tool zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und deckt damit nicht die technische Umsetzung der (doppelten) Wesentlichkeitsanalyse ab. Wir integrieren Orientierungsfragen zur Berichterstattung im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse in die neue DNK-Checkliste.
Praktische Hilfestellungen für die Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse stehen Ihnen hier zur Verfügung. Zudem werden wir eine Reihe an Unterstützungsangeboten bereitstellen:
-
Ein Prozessleitfaden zur Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse wird ab Anfang 2025 zur Verfügung stehen und anschließend pilotiert.
-
Zusätzlich startet ab dem 20. November eine Webinar-Reihe zur Wesentlichkeitsanalyse (WA), die sowohl zwei allgemeine Webinare zur WA als auch mind. drei themenspezifische Vertiefungen, wie etwa zum Thema Biodiversität, umfasst.
-
Eine separate Webinar-Reihe in Kooperation mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) beginnt ebenfalls am 22. November.
Für eine individuelle Beratung steht Ihnen das Netzwerk an DNK-Schulungspartner*innen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse vor Durchführung mit Ihrer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gespiegelt und als geeignet beurteilt werden sollte, da dieser ebenfalls geprüft wird.
Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse können in einem bestimmten Format, das vorgegeben wird, in die neue DNK-Plattform importiert werden, sodass sich die Liste der Berichtsanforderungen automatisch anpasst.
(Stand 15.11.2024)
Informationen für KMU
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen speziell für kleine und mittelständische Unternehmen.
Das VSME-Modul wird voraussichtlich ab Sommer 2025 bereitstehen. Vorher bieten wir eine sogenannte „Gap-Analyse” an, die dabei unterstützt, die Unterschiede zwischen dem bisherigen DNK und dem VSME zu erkennen. Außerdem stellen wir ein ausfüllbares Template mit den relevanten VSME-Datenpunkten bereit, das später in das neue Modul im DNK importiert werden kann.
(Stand 15.11.2024)
Die aktuelle Datenbank wird in der Übergangsphase noch voraussichtlich bis Mitte 2025 bestehen bleiben. DNK-Berichte für 2023 und 2024 (nicht älter), die im Jahr 2024 angefangen und wurden, können Anfang 2025 in der alten Datenbank noch finalisiert werden. Ab 2025 empfiehlt sich eine Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung nach LSME und VSME mit den Übergangslösungen des DNK.
- Wenn Sie bereits jetzt im DNK starten möchten: Bis die Module für KMU zur Verfügung stehen, wird es eine Gap-Analyse zwischen DNK und VSME- sowie LSME-Anforderungen geben, sowie ein Template mit allen VSME-Datenpunkten. Dieses Template kann bei Bedarf vorab ausgefüllt werden und, sobald das neue KMU-Modul auf Basis des VSME online ist, in die DNK-Webplattform importiert werden.
- Wenn Sie den Bericht direkt im neuen KMU-Modul starten: Nach der Bereitstellung des VSME-Moduls ab Sommer 2025 kann ein Umzug der bisherigen Berichte auf die neue Webplattform stattfinden und es kann nach den VSME auf der DNK-Webplattform berichtet werden. Weiterhin wird es eine Prüfung auf formale Vollständigkeit der freiwilligen Berichte nach VSME geben.
Bitte beachten Sie: Sobald das VSME-Template zur Verfügung steht, ist es nicht mehr möglich, dass freiwillig berichtende Unternehmen DNK-Erklärungen in der alten Datenbank einreichen. Der Zeitpunkt richtet sich nach der Finalisierung der VSME- und LSME-Standards.
(Stand 26.11.2024)
Unterstützungsangebote in der Übergangszeit zwischen dem alten und dem neuen DNK
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Unterstützungsangebote für die Übergangszeit.
Die bisherige Berichterstattung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet durch bestehende Inhalte und Strukturen (wie z.B. Zuständigkeiten für die Datensammlung und Kenntnisse zur Offenlegung bestimmter Themen) eine solide Basis für die Entwicklung der Berichterstattung nach CSRD.
Ab Sommer 2025 kann, abhängig vom Zeitpunkt der Finalisierung des VSME-Standards, nach dem neuen KMU-Modul, basierend auf den VSME, berichtet werden. Bis dahin bietet der DNK eine Übergangslösung an.
Berichtspflichtige Unternehmen
Die Berichte nach CSR-RUG müssen bis spätestens 01.05.25 zur Prüfung eingereicht werden. Ab dem 01.07.25 können die Berichte über die alte Datenbank im Login Bereich nur noch eingesehen und heruntergeladen werden.
Freiwillig berichtende Unternehmen
Ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des VSME-Templates Anfang 2025 können keine neuen Berichte mehr nach der aktuellen DNK-Struktur erstellt werden. Ihre Daten gehen nicht verloren: Sie können alle DNK-Erklärungen aus Vorjahren herunterladen. Ihre Unternehmensinformationen sowie die Berichtsinhalte der aktuellen DNK-Erklärung können zudem automatisch in die neue DNK-Webplattform übertragen werden.
(Stand 26.11.2024)
Der Übergang erfolgt schrittweise: Bis Mitte 2025 bleibt die alte DNK-Datenbank verfügbar, um den Unternehmen genügend Zeit für den Umstieg zu geben. Spätestens nach diesem Zeitraum werden alle Informationen und Berichte in die neue DNK-Webplattform migriert. Berichte innerhalb der alten Datenbank können im Login Bereich jedoch nach wie vor eingesehen und herunterladen werden.
(Stand 28.11.2024)
Bedienung der neuen DNK-Webplattform
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Bedingung unserer neuen Webplattform.
Ja, mit dem DNK können Sie bereits 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten.
Wir bereiten dafür eine Reihe an Grundlagen vor, die mit der Veröffentlichung der neuen DNK-Webplattform ab Anfang 2025 zur Verfügung stehen:
Dazu gehört die finale Version der DNK-Checkliste. Sie ist die Grundlage für die Berichterstattung und liefert Unternehmen einen Überblick über verpflichtende und optionale Anforderungen der ESRS. Der erste Entwurf der neuen DNK-Checkliste ist bereits hier einsehbar.
Dazu gehören auch vielfältige Materialien und Webinare zur Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse. Diese Analyse ist der allererste Schritt für die Berichterstattung nach ESRS. Bitte beachten Sie, dass der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse vor Durchführung mit Ihrer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gespiegelt und als geeignet beurteilt werden sollte, da dieser ebenfalls geprüft wird. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse können in einem bestimmten Format, das vorgegeben wird, in die neue DNK-Plattform importiert werden, so dass sich die Liste der Berichtsanforderungen automatisch anpasst.
Sofern Sie die nötige Vorarbeit (Datensammlung) erfüllt und alle Informationen zur Verfügung stehen haben, können Sie mit der Berichterstattung beginnen. Wir empfehlen, frühzeitig mit der Sammlung der Datenpunkte für die Berichterstattung zu beginnen. Was bereits vorliegt, können Sie später in die neue Webplattform importieren. Eine Excel-Datei der EFRAG über alle ESRS-Datenpunkte, finden Sie hier zum Download.
(Stand 15.11.2024)
Die neue DNK-Webplattform wird sich erst einmal auf eine Berichterstattung in der deutschen Sprache konzentrieren, eine Möglichkeit zur Berichterstattung in anderen Sprachen wird gegebenenfalls in Zukunft verfügbar sein.
(Stand 15.11.2024)
In der Webplattform können folgende Optionen abgebildet werden:
- Beschreibung der Unternehmens- bzw. Konzernstruktur
- (Mehrere) Individuelle Berichte je Unternehmen/Tochter
- Alternativ zu Einzelberichten einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht auf Konzernebene
(Stand 15.11.2024)
Nein, eine Veröffentlichung erfolgt auf freiwilliger Basis.
(Stand 15.11.2024)
Schulungspartnerschaften
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Schulungspartnerschaft.
Vor dem Hintergrund der DNK-Weiterentwicklung und der Anpassung an neue EU-Standards wird das bisherige Konzept und die Umsetzung der „DNK-Schulungspartnerschaften“ (SP) derzeitig weiterentwickelt. Aktuell gelten noch die bestehenden Rahmenbedingungen.
Für bestehende Schulungspartnerschaften wird es in 2025 eine Übergangslösung geben, über die wir im Rahmen der nächsten Schulung am 21.11.24 informieren werden.
Die neuen Anforderungen an Schulungspartner*innen werden einen stärkeren Fokus auf das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und die Erfahrungen bzw. das angestrebte Leistungsportfolio der Beratungsunternehmen haben.
Genaue Informationen werden gegen Jahresende u.a. auf der DNK-Webseite zu finden sein.
(Stand 15.11.2024)
Weitere Informationen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu weiteren Informationen.
Grundsätzlich kann unsere neue DNK-Webplattform auch von nicht-deutschen Unternehmen genutzt werden. Die Inhalte der Plattform sind auf Deutsch. Bei der Umsetzung beziehen wir uns jedoch auf das deutsche Umsetzungsgesetz. Gegebenenfalls werden länderspezifische Auslegungen also nicht berücksichtigt.
(Stand 15.11.2024)
Nicht fündig geworden?
Hier finden Sie unsere weiteren Angebote in der Berichtsunterstützung.
Unterstützung
Erfahren Sie mehr über die Unterstützungsangebote durch DNK-Büro, Schulungspartner*innen und LinkedIn-Gruppe.
Mehr erfahren