Berichtspflichten
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wird zunehmend reguliert. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die regulatorischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und zeigen Ihnen, wie Sie mit Ihrer DNK-Erklärung die Berichtspflichten erfüllen können.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie legt fest, welche Unternehmen ab 2024 zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und welche Inhalte diese Berichterstattung haben soll.
Mehr erfahrenCSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)
Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD). Sie legt fest, welche Unternehmen seit 2017 zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und welche Inhalte diese Berichterstattung haben soll.
Mehr erfahrenEU-Taxonomie-Verordnung
Die EU-Taxonomie dient zur Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten – ob sie im Sinne der EU-Strategie als nachhaltig gelten oder nicht. Ziel dieses Rechtsrahmens ist es, einen konsistenten und kohärenten Fluss von Nachhaltigkeitsinformationen entlang der finanziellen Wertschöpfungskette zu schaffen.
Mehr erfahrenLieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) legt konkrete Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest, die in „angemessener Weise“ von Unternehmen zu achten sind. Wann das Handeln eines Unternehmens als angemessen gilt, wird im Gesetz definiert.
Mehr erfahrenCorporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Die Directive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) zielt darauf ab, dass Unternehmen, die in der EU tätig sind, zukünftig zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten verpflichtet werden sollen.
Mehr erfahrenNationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)
Der Nationale Aktionsplan beschreibt fünf Kernelemente zur Berücksichtigung der Menschenrechte in der unternehmerischen Geschäftstätigkeit.
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