Vorschlag für freiwillige Angaben zu den ESRS in der DNK-Datenbank zum Berichtsjahr 2023

30.01.2024

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wird weiterentwickelt: Unternehmen, die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtspflichtig sind und über ihre Nachhaltigkeitsleistungen auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten müssen, können diese Anforderungen ab 2025 in einer aktuell in Entwicklung befindlichen IT-Infrastruktur des DNK erfüllen. 

Um die betroffenen Unternehmen bestmöglich auf die ESRS vorzubereiten, bieten wir Unternehmen, die bereits für das Berichtsjahr 2023 ESRS-Angaben in ihre DNK-Erklärung integrieren möchten, eine neue Funktion in der Datenbank an: In zusätzlichen Textfeldern können ab sofort freiwillige Angaben zu den ESRS ergänzt werden. Diese Funktion ist Teil der Übergangshilfen, die der DNK schrittweise auf dem Weg vom DNK-Standard zu den ESRS zur Verfügung stellen wird.  

In welchem DNK-Kriterium werden welche ESRS-Angaben berichtet?

Um den DNK-Anwenderunternehmen eine Orientierung zu geben, in welchen DNK-Kriterien sie welche ESRS-Angaben berichten können, schlagen wir eine konkrete Zuordnung vor (siehe rechts). Diese ist jedoch nicht allgemeingültig, sondern kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Unternehmen sollten die für sie passendste Stelle in der DNK-Erklärung wählen.