Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

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Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

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Rechtswidriges Verhalten und Korruption ist nicht nur strafbar, sondern schadet auch der Unternehmenskultur, der Reputation und den Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens. Um Korruption zu verhindern, bedarf es klarer Richtlinien und deren Überprüfung. Gerade in Märkten, in denen Korruption stark vertreten ist, müssen Unternehmen die potenziellen Konflikte analysieren und Mitarbeitende sensibilisieren. Dazu braucht es eine feste Verankerung des Themas in der Führungskultur. Interne Prozesse, die gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten der eigenen Mitarbeitenden und auch der Geschäftspartner/-innen sicherstellen, können unternehmerische Risiken minimieren und die Zusammenarbeit verbessern. 

Was ist zu beachten?

Das Kriterium bezieht sich sowohl auf die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien im Allgemeinen (also z.B. auch relevante Umweltgesetzgebung) als auch auf das Verhindern von Korruption im Besonderen. Berichten Sie einerseits über formalisierte Prozesse z.B. über Due Diligence Prozesse und Compliance-Systeme oder auch über spezifische Maßnahmen wie das „Vier-Augen-Prinzip“. Berichten Sie, wie etwaige Verstöße gegen externe Regulierungen und interne Standards identifiziert und geahndet werden und wer in der Geschäftsführung die Verantwortung für gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten trägt. Sie können Standards nennen, an denen Sie sich dabei orientieren (z.B. Global Compact der Vereinten Nationen).
Gehen Sie andererseits darauf ein, ob und wie das Thema in der Unternehmenskultur verankert wird, also bspw. Mitarbeitende und Führungskräfte zu den Themen Compliance und Integrity regelmäßig geschult werden und ob und wie sich Personen bei Verdachtsmomenten vertrauensvoll an jemanden wenden können (Ombudsfrau/-mann, externe/interne Whistle-Blowing-Systeme), ohne Sanktionen ihrer oder ihres Vorgesetzten befürchten zu müssen.

Aspekt 1:

Berichten Sie über Strategien, konkrete Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere Korruption. Gehen Sie darauf ein, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Aspekt 2:

Berichten Sie, wie die Umsetzung der Strategien, Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse überprüft wird.

Aspekt 3:

Berichten Sie, wer in ihrem Unternehmen für das Thema Compliance verantwortlich ist und wie die Geschäftsführung eingebunden ist.

Aspekt 4:

Berichten Sie, wie Führungskräfte und Beschäftigte für dieses Thema sensibilisiert werden.

Aspekt 5:

Berichten Sie, ob und in welchem Maße bisherige Ziele erreicht wurden bzw. legen Sie offen, wenn Sie Ziele nicht erreichen konnten und warum.

Aspekt 6:

Berichten Sie über wesentliche Risiken, die sich aus Ihrer Geschäftstätigkeit, aus ihren Geschäftsbeziehungen und aus ihren Produkten und Dienstleistungen ergeben und die wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben.

Gesetzeskonformes Verhalten bezieht sich auf die Vermeidung von Korruption und Kartellabsprachen oder die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, z.B. zu Daten-, Umwelt- oder Arbeitsschutz (Compliance). Richtlinienkonformes Verhalten hingegen bezeichnet die Einhaltung selbst gesetzter Verhaltensmaximen einer Organisation in Form von Verhaltenskodizes usw. (Integrity). Damit umfasst dieses Kriterium die Komponenten Legalität und Legitimität gleichermaßen.
Due Diligence lässt sich sinngemäß als gebührende Sorgfalt übersetzen und bezieht sich auf eine mit entsprechender Sorgfalt durchgeführten Risikoprüfung mit dem Ziel, möglichst alle relevanten Risiken zu identifizieren. Die negativen Auswirkungen, die durch die Geschäftstätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens in Bezug auf gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten entstehen oder entstehen könnten, sollen überwacht und bei Verletzungen geeignete Abhilfemaßnahmen angeboten werden.

Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI):

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
    i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder
    ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen
    iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden

Leistungsindikatorset der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS):

Leistungsindikator EFFAS V01-01
Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- und Monopolverstößen

Leistungsindikator EFFAS V02-01
Prozent vom Umsatz in Regionen mit einem Transparency International Corruption Index unter 60.

Berichterstattung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Falls Sie Ihre DNK-Erklärung auch zur Erfüllung der Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz nutzen wollen, dient Ihnen die folgende Checkliste zur Orientierung, wie das DNK-Büro auf formale Vollständigkeit prüft. Entsprechende Informationen zum gesetzlichen Belang „Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ können Sie in den DNK-Kriterien 19 und 20 an geeigneter Stelle berichten. Kursiv gesetzte Anforderungen werden bereits durch die Beantwortung der jeweiligen DNK-Aspekte abgedeckt.

1. Berichten Sie über das verfolgte Managementkonzept:
a. Zielsetzungen und geplanter Zeitpunkt der Zielerreichung.
b. Wie die Unternehmensführung in das Konzept eingebunden ist (Kriterium 20, Aspekt 3).
c. Strategien und konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele (Kriterium 20, Aspekt 1).
d. Interne Prozesse, um die Umsetzung der Maßnahmen zu prüfen (Kriterium 20, Aspekt 2).

2. Berichten Sie über Ergebnisse des Konzepts:
a. Ob und in welchem Maße bisherige Ziele erreicht wurden (Kriterium 20, Aspekt 4).
b. Ob und wie festgestellt wird, wenn das Konzept angepasst werden muss und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

3. Berichten Sie über Risiken:
a. Wie Risiken identifiziert und die wesentlichen Risiken herausgefiltert wurden (Due-Diligence-Prozesse).
b. Wesentliche Risiken, die sich aus Ihrer Geschäftstätigkeit ergeben und sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben (Kriterium 20, Aspekt 6).
c. Wesentliche Risiken, die sich aus Ihren Geschäftsbeziehungen ergeben und sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben (Kriterium 20, Aspekt 6).
d. Wesentliche Risiken, die sich aus Ihren Produkten und Dienstleistungen ergeben und sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben (Kriterium 20, Aspekt 6).

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Einblicke in die DNK-Berichterstattung.

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Kennen Sie die Funktion bereits? Mit der DNK-Datenbank können Sie die Antworten verschiedener Anwender gegenüberstellen und lesen was Unternehmen zu einzelnen Kriterien und Leistungsindikatoren berichten.

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