CSDDD und EU-Lieferkettengesetz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Was ist die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)?
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt entlang der globalen Wertschöpfungsketten – die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Ziel ist es, Unternehmen, die in der EU tätig sind, zur Achtung der Menschenrechte sowie zum Schutz der Umwelt zu verpflichten. Gleichzeitig soll die Richtlinie die Integration von Sorgfaltspflichtprozessen in unternehmerische Governance-Strukturen fördern sowie für Rechtssicherheit und einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sorgen.
Im sogenannten Trilog verhandelten EU-Kommission, -Parlament und -Rat ab 2023 über die Ausgestaltung der Richtlinie. Am 14. Dezember 2023 wurde eine politische Einigung erzielt. Nach mehreren gescheiterten Versuchen nahm am 15. März 2024 eine ausreichende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten einen Kompromissentwurf an. Die Richtlinie wurde am 24. April 2024 vom EU-Parlament und am 24. Mai 2024 vom Rat der EU final verabschiedet. Am 5. Juli 2024 wurde die CSDDD im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat 20 Tage später in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die CSDDD bis spätestens 26. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird hierfür das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angepasst beziehungsweise durch ein neues Gesetz ersetzt werden.
Wer ist vom EU-Lieferkettengesetz betroffen?
Die CSDDD (Stand Juli 2025) sieht eine gestufte Anwendung vor – abhängig von Unternehmensgröße und Umsatz:
- Drei Jahre nach Inkrafttreten (ab Mitte 2028):
EU-Unternehmen und Mutterunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten beziehungsweise (für Nicht-EU-Unternehmen) einem in der EU generierten Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. - Vier Jahre nach Inkrafttreten (ab Mitte 2029):
EU-Unternehmen und Mutterunternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten beziehungsweise (für Nicht-EU-Unternehmen) einem in der EU generierten Umsatz von mehr als 900 Millionen Euro. - Fünf Jahre nach Inkrafttreten (ab Mitte 2030):
EU-Unternehmen und Mutterunternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten beziehungsweise (für Nicht-EU-Unternehmen) in der EU generierten Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro.
Zusätzlich betroffen sind Franchiseunternehmen mit Sitz in der EU:
- Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 80 Millionen Euro, sofern mindestens 22,5 Millionen Euro davon durch Lizenzgebühren erwirtschaftet wurden.
- Für Nicht-EU-Unternehmen gilt der Umsatzschwellenwert in Bezug auf den EU-Umsatz
CSDDD 2025: Gesetzesänderungen durch die EU-Omnibus-Initiative
Im April 2025 wurde im Rahmen der sogenannten „Stop-the-Clock“-Initiative der EU beschlossen, mehrere Richtlinien – darunter auch die CSDDD – zeitlich zu strecken. Die Anwendungspflicht verschiebt sich dadurch um ein Jahr nach hinten. Parallel dazu werden im Omnibus-Verfahren mehrere inhaltliche Änderungen an der CSDDD diskutiert. Im Mittelpunkt steht dabei die mögliche Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf direkte Zulieferer. Dies würde die Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette deutlich einschränken.
Auch die zivilrechtliche Haftung steht zur Debatte. Eine Einschränkung könnte die rechtlichen Risiken für Unternehmen senken und damit die praktische Durchsetzbarkeit der Richtlinie beeinflussen. Ein weiterer Vorschlag betrifft die Häufigkeit der Berichtspflichten: Künftig könnte es ausreichend sein, nur noch alle fünf Jahre zu berichten – statt wie bisher jährlich. Das würde den administrativen Aufwand für Unternehmen erheblich reduzieren. Darüber hinaus wird diskutiert, die CSDDD stärker mit weiteren Regelwerken im Rahmen des europäischen Green Deals abzustimmen. Ziel ist es, Überschneidungen zu vermeiden, Prozesse zu vereinfachen und die Kohärenz innerhalb des europäischen Nachhaltigkeitsrahmens zu verbessern.
EU-Lieferkettengesetz: Berichtspflichten und Anforderungen ab 2027/28
Im Rahmen der CSDDD sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßig über die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten zu berichten. Der Bericht muss unter anderem folgende Aspekte abdecken:
- Ermittlung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt
- Beschreibung der Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung und Abhilfe negativer Auswirkungen
- Darstellung der Governance- und Risikomanagementprozesse
- Offenlegung von Zielsetzungen und Fortschritten
Die berichtspflichtigen Themen umfassen unter anderem:
- Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Ausbeutung
- Umweltverschmutzung, Biodiversitätsverlust und Schädigung von Ökosystemen
- Zerstörung kulturellen Erbes
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Wird der DNK die CSDDD Berichtsanforderungen integrieren?
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) fließt in die Weiterentwicklung der DNK-Plattform ein. Der Fokus liegt dabei auf der praktischen Umsetzbarkeit und Integration in bestehende Prozesse des DNK. Auch hier behalten wir das EU-Omnibus-Verfahren im Blick, da es entscheidend für die künftige Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten sein dürfte.
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