Häufige Fragen zum VSME

Ihre Fragen zum VSME – unsere Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um folgende Themen:

  • Weiterentwicklung des DNK von einem Berichtsstandard zum Unterstützungsangebot für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Informationen für KMU
  • Unterstützungsangebote in der Übergangszeit zwischen dem alten und dem neuen DNK
  • Bedienung der neuen DNK-Webplattform
  • DNK-Lots*innen
  • Weitere Informationen
  • DNK-Erklärung in der alten DNK-Datenbank

Bitte beachten Sie: Der DNK befindet sich aktuell in der Weiterentwicklung. In diesem Zusammenhang arbeiten wir stetig an Anpassungen und Erweiterungen unseres Angebotes, um neue Informationen, Schritte und Erkenntnisse einfließen zu lassen.  Wir bitten Sie daher, stets auf den Stand der bereitgestellten Informationen zu achten, da dieses FAQ fortlaufend aktualisiert wird, um die neuesten Entwicklungen zu reflektieren.

Weiterentwicklung des DNK von einem Berichtsstandard zum Unterstützungsangebot für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Weiterentwicklung.

Ja, den DNK wird es weiterhin geben. Seit Anfang 2025 bieten wir anstelle eines Berichtsstandards ein umfassendes Unterstützungsangebot für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit unserer neuen DNK-Plattform können Unternehmen ihren kompletten CSRD-Bericht kostenlos digital erstellen und dabei zahlreiche Anwendungshilfen nutzen.

(Stand 15.11.2024) 

Mit der DNK-Checkliste bieten wir Ihnen eine klare und praxisnahe Orientierungshilfe für die Umsetzung der ESRS-Berichtsanforderungen. Über 1.000 Datenpunkte haben wir für Sie klar und verständlich in einer strukturierten Checkliste aufbereitet, verpflichtende und freiwillige Angaben deutlich markiert und komplexe Formulierungen und Fachbegriffe vereinfacht.

Hier erfahren Sie mehr: DNK-Checkliste

(Stand 29.01.2025) 

Das neue DNK-Angebot unterscheidet sich von anderen Angeboten in vier wesentlichen Punkten

  • Kostenlos: Unsere Angebote stehen sowohl berichtspflichtigen als auch freiwillig berichtenden Unternehmen kostenlos zur Verfügung und richten sich insbesondere an Unternehmen mit mittelständischen Strukturen (KMU), die sich aufgrund mangelnder Ressourcen keine umfassende Beratung leisten können.
  • Bedarfsorientiert: Durch die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern haben wir einen tiefen Einblick in die spezifischen Bedürfnisse deutscher Unternehmen, insbesondere der KMU. Dies ermöglicht es uns, ein besonders bedarfsorientiertes und nutzerfreundliches Berichts-Tool anzubieten.
  • Expertise: Der DNK existiert seit 2011 und verfügt daher über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese fließen in die Weiterentwicklung unserer Angebote ein und sollen den Unternehmen als Unterstützung zur Verfügung stehen.
  • Erstberatung: Eine kostenlose Erstberatung ist per Mail oder Telefon möglich. Über eine Erstberatung hinaus bieten wir keine individuelle Beratung an und verweisen auf DNK-Lots*innen. Sie arbeiten hier jedoch unabhängig vom DNK, eigenverantwortlich und stellen Ihre Dienstleistungen individuell in Rechnung.    
     
     

(Stand 12.03.2024) 

Die neue DNK-Plattform ermöglicht Ihnen eine individualisierte Berichterstattung auf Basis Ihrer Wesentlichkeitsanalyse. Zu Beginn der Berichterstellung können Sie hierfür die Ergebnisse Ihrer Wesentlichkeitsanalyse in der DNK-Plattform eingeben. Hierzu wird Ihnen eine Eingabemaske zur Verfügung stehen, in der Sie auf Ebene der ESRS-Themen, -Unterthemen und -Unter-Unterthemen die für Ihr Unternehmen wesentlichen Berichtsinhalte markieren können. Die Zuordnung der zu berichtenden Datenpunkte findet auf Basis dieser Auswahl automatisch statt. Sollten Sie sich am Anfang Ihrer Wesentlichkeitsanalyse befinden, können Sie zukünftig eine Excel-Template herunterladen. Mit diesem Template können Sie bereits während der Wesentlichkeitsanalyse zu berichtende Inhalte markieren. Das Template kann nach Finalisierung der Wesentlichkeitsanalyse in der DNK-Plattform hochgeladen werden, sodass eine individualisierte Berichtsstruktur generiert wird. 

Wir bieten folgende Unterstützungsangebote an:

- Aktualisierter Prozessleitfaden zur Umsetzung einer CSRD-konformen Wesentlichkeitsanalyse, der von März bis Juli 2025 erprobt wurde.

- Hinweise zur Identifikation unternehmensspezifischer Impacts, Risks und Opportunities (IROs).

- Webinar-Reihe zur Wesentlichkeitsanalyse mit thematischen Deep dives (u.a. zu Menschenrechten oder Biodiversität).

Für eine individuelle Beratung steht Ihnen das Netzwerk an DNK-Lots*innen zur Verfügung. 

Bitte beachten Sie, dass der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse vor Durchführung mit Ihrer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gespiegelt und als geeignet beurteilt werden sollte, da dieser ebenfalls geprüft wird. 

(Stand 23.07.2025) 

Informationen für KMU

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen speziell für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

Das VSME-Modul wird ab September 2025 bereitstehen. Aktuell bieten wir eine Gap-Analyse an, die dabei unterstützt, die Unterschiede zwischen dem bisherigen DNK und dem VSME zu erkennen. Es steht zudem eine ausfüllbare VSME-Eingabemaske auf der DNK-Plattform zur Verfügung, die die relevanten VSME-Datenpunkte enthält. 

(Stand 23.07.2025)

Bereits registrierte Unternehmen können noch bis Ende Dezember 2026 in der alten DNK-Datenbank arbeiten. DNK-Erklärungen können bis zum 30.11.2026 in der alten Datenbank eingereicht werden, die Prüfung der Berichte inkl. Feedbackschleifen muss bis zum 31.03.2027 abgeschlossen sein. Ab April 2027 können Berichte nur noch eingesehen und heruntergeladen werden.

Ab sofort empfehlen wir eine Vorbereitung auf die Berichterstattung nach VSME mit den Übergangslösungen des DNK. Wenn Sie bereits jetzt auf die VSME-Berichterstattung vorbereiten möchten: Bis zur Verfügbarkeit des VSME-Moduls für KMU bieten wir Ihnen eine Gap-Analyse an, die dabei unterstützt, die Unterschiede zwischen dem bisherigen DNK und dem VSME zu erkennen. Es steht zudem eine ausfüllbare VSME-Eingabemaske auf der DNK-Plattform zur Verfügung, die die relevanten VSME-Datenpunkte enthält.  

Wenn Sie den Bericht direkt im neuen VSME-Modul auf der DNK-Plattform starten: Nach der Bereitstellung des VSME-Moduls ab September 2025 kann ein Umzug der bisherigen Berichte auf die neue DNK-Plattform stattfinden und es kann nach den VSME auf der DNK-Plattform berichtet werden. Weiterhin wird es einen Check auf formale Vollständigkeit der freiwilligen Berichte nach VSME geben.

(Stand 23.07.2025)

Der EU-Omnibus ist bislang nur ein Vorschlag und noch nicht final verabschiedet. Änderungen sind weiterhin möglich, sodass kleinere Unternehmen am Ende doch berichtspflichtig werden könnten. Es wäre daher nicht ratsam, die Vorbereitungen frühzeitig einzustellen.

Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben wird es für Unternehmen immer wichtiger, strategisch auf Nachhaltigkeit zu setzen. Investor*innen, Kund*innen und Geschäftspartner*innen erwarten zunehmend Transparenz. Unternehmen, die sich frühzeitig mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen, investieren in ihre Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.

Mit unserem neuen VSME-Modul, das derzeit in Entwicklung ist, unterstützen wir gezielt nicht berichtspflichtige Unternehmen bei der Anwendung des freiwilligen VSME-Berichtsstandards.

(Stand 12.03.2025)

Grundsätzlich gehen eingegebene Daten bei Iterationen der Plattform nicht verloren. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Datensätze nicht in neuen Entwicklungsständen zugeordnet werden können. Insbesondere in der aktuellen Phase, in der noch Anpassungen an den Datenpunkten vorgenommen werden können, ist es ratsam, alle eingegebenen Informationen unternehmensseitig abzuspeichern, sodass ein Backup bei Unternehmen vorhanden ist.

(Stand 12.03.2025)

Unterstützungsangebote in der Übergangszeit zwischen dem alten und dem neuen DNK

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Unterstützungsangebote für die Übergangszeit.

Die bisherige Berichterstattung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet durch bestehende Inhalte und Strukturen (wie z.B. Zuständigkeiten für die Datensammlung und Kenntnisse zur Offenlegung bestimmter Themen) eine solide Basis für die Entwicklung der Berichterstattung nach CSRD.

Wir empfehlen Ihnen jedoch nur noch eine Finalisierung bereits begonnener Berichte und keine neue Einreichung in der alten DNK-Datenbank, da ab September 2025 in dem neuen VSME-Modul berichtet werden kann. 

 

Berichtspflichtige Unternehmen 

Die Berichte nach CSR-RUG müssen bis spätestens 30.11.26 zur Prüfung eingereicht werden. Ab dem 01.04.27 können die Berichte über die alte Datenbank im Login Bereich nur noch eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Freiwillig berichtende Unternehmen 

Auch freiwillig berichtende Unternehmen können ihre DNK-Erklärung bis zum 30.11.2026 zur Prüfung einreichen. Ab dem 01.04.27 können die Berichte über die alte Datenbank im Login Bereich nur noch eingesehen und heruntergeladen werden.

Ihre Daten gehen nicht verloren: Sie können alle DNK-Erklärungen aus Vorjahren herunterladen. Ihre Unternehmensinformationen sowie die Berichtsinhalte der aktuellen DNK-Erklärung können zudem in die neue DNK-Plattform übertragen werden.

(Stand 23.07.2025)

Bereits registrierte Unternehmen können noch bis Ende November 2026 in der alten DNK-Datenbank arbeiten. DNK-Erklärungen können noch bis zum 30.11.2026 in der alten Datenbank eingereicht werden, die Prüfung der Berichte inkl. Feedbackschleifen muss bis zum 31.03.2027 abgeschlossen sein. Ab April 2027 können Berichte nur noch eingesehen und heruntergeladen werden.

(Stand 23.07.2025)

Bedienung der neuen DNK-Plattform

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Bedingung unserer neuen Plattform.

Die Early-Access-Version der neuen DNK-Plattform ermöglicht es Unternehmen, ihren Nachhaltigkeitsbericht digital zu erstellen und dabei schrittweise durch den Berichtsprozess geführt zu werden. Diese Version ist bereits funktionsfähig und enthält im Vergleich zu der Beta-Version erweiterte Funktionen (alle Details dazu finden Sie im Changelog-PDF). 

Da wir die Plattform kontinuierlich optimieren, insbesondere im Hinblick auf mögliche Änderungen der CSRD durch das EU-Omnibus-Paket, wird sie laufend weiterentwickelt. Nutzer*innen der Early-Access-Version profitieren somit frühzeitig von den neuesten Funktionen und Verbesserungen.

(Stand 14.03.2025)

Eine Übersicht der aktuellen Funktionen, der behobenen Fehler, der Funktionen in Umsetzung sowie zukünftig geplanter Funktionen lässt sich hier oder innerhalb der Plattform einsehen, indem Sie auf das Early-Access-Version Emblem klicken. 

(Stand 14.03.2025)

Die neue DNK-Plattform wird sich erst einmal auf eine Berichterstattung in der deutschen Sprache konzentrieren. Eine Möglichkeit zur Berichterstattung in anderen Sprachen wird gegebenenfalls in Zukunft verfügbar sein.  

(Stand 12.03.2024)

In der Plattform können folgende Optionen abgebildet werden: 

  • Beschreibung der Unternehmens- bzw. Konzernstruktur
  • (Mehrere) Individuelle Berichte je Unternehmen/Tochter
  • Alternativ zu Einzelberichten einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht auf Konzernebene

(Stand 15.11.2024) 

Nein, eine Veröffentlichung erfolgt auf freiwilliger Basis.

(Stand 15.11.2024)

Das Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine Initiative der Europäischen Kommission zur Vereinfachung und Harmonisierung bestehender Vorschriften im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Unternehmensverantwortung. Das Paket umfasst Änderungen an mehreren Richtlinien und Verordnungen, darunter die CSRD und die CSDDD. Wesentliche Maßnahmen beinhalten die Reduzierung der Berichtspflichten für kleinere Unternehmen, eine Verschiebung von Fristen und eine Vereinfachung der Standards.

Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission einen Entwurf des Pakets vorgelegt, der noch nicht final verabschiedet ist. Änderungen sind weiterhin möglich, sodass kleinere Unternehmen am Ende doch berichtspflichtig werden könnten. Es wäre daher nicht ratsam, die Vorbereitungen frühzeitig einzustellen. Selbst wenn künftig weniger Unternehmen formell berichtspflichtig sein sollten, gehen wir davon aus, dass immer mehr KMU freiwillig berichten werden. Investor*innen, Kund*innen und Geschäftspartner*innen erwarten zunehmend Transparenz in Nachhaltigkeitsfragen. Mit unserem neuen VSME-Modul, das wir derzeit entwickeln, unterstützen wir gezielt freiwillig berichtende Unternehmen bei der Anwendung des VSME-Berichtsstandards.

Unabhängig von möglichen regulatorischen Änderungen bleibt der DNK weiterhin ein verlässlicher Partner für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – sowohl für verpflichtete als auch für freiwillig berichtende Unternehmen.

(Stand 12.03.2025)

Unser Angebot ist modular aufgebaut: Das erste Modul richtet sich an berichtspflichtige Unternehmen. Ein zweites Modul für freiwillig berichtende Unternehmen befindet sich derzeit in der Entwicklung. Das VSME-Modul wird ab September 2025 verfügbar sein. Unser Ziel ist es, das VSME-Modul optimal auf die Bedürfnisse der Anwender*innen zuzuschneiden.

Für den Übergang bieten wir Unternehmen eine Gap-Analyse an, die helfen soll, die Unterschiede zwischen dem bisherigen DNK-Berichtsstandard und dem VSME aufzuzeigen. Darüber hinaus steht Ihnen eine ausfüllbare VSME-Eingabemaske auf der DNK-Plattform zur Verfügung, die die relevanten VSME-Datenpunkte enthält.  

(Stand 23.07.2025)

DNK-Lots*innen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema DNK-Lots*innen.

Vor dem Hintergrund der DNK-Weiterentwicklung und der Integration der neuen EU-Standards wird das bisherige Konzept und die Umsetzung der „DNK-Lots*innen” (ehemals Schulungspartnerschaften) derzeitig weiterentwickelt.  

Die neuen Anforderungen an die DNK-Lots*innen werden einen stärkeren Fokus auf das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und die Erfahrungen bzw. das angestrebte Leistungsportfolio der Beratungsunternehmen haben.  

Für bestehende Netzwerkpartnerschaften wird es 2025 eine Übergangslösung geben. Die Lots*innen werden entsprechend durch das DNK-Team informiert.  

Für die Aufnahme ins Lots*innen-Netzwerk gelten folgende Qualitätskriterien:

  • Bewerbungsbogen zur Selbstauskunft (inklusive Darstellung bisheriger Projekte, Beratungsschwerpunkte und CSRD-Erfahrungen)
  • Nachweis über mindestens drei Jahre Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberatung mit Fokus auf Berichterstattung
  • Erstellung und Veröffentlichung eines eigenen VSME-Berichts auf der DNK-Plattform sowie seine Aktualisierung alle zwei Jahre
  • regelmäßige Teilnahme an DNK-Schulungen (nächste Schulung voraussichtlich im Oktober 2025)
  • aktive Beteiligung am Netzwerk, zum Beispiel durch Teilnahme am jährlichen Treffen aller DNK-Lots*innen (digital oder vor Ort)
  • Zustimmung zum Code of Conduct als Rahmen für unsere vertrauensvolle Netzwerkkooperation

Neu interessierte Lots*innen melden sich gerne über support@deutscher-nachhaltigkeitskodex.de bei uns. Die Aufnahme ins Netzwerk ist kostenlos, erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und Erfüllung der Kriterien und ist keine Zertifizierung. Teilnehmende DNK-Lots*innen erhalten ein eigenes Signet zur Kommunikation ihrer Netzwerkzugehörigkeit nach außen. Das Signet zeigt, dass sie den aktuellen Qualitätsanforderungen des Netzwerks entsprechen. Es wird jährlich nach Überprüfung der Kriterien erneut vergeben. 

Sie wollen Teil des DNK-Lots*innen-Netzwerks werden? Der Aufnahmeprozess für 2026 startet im November nach Veröffentlichung des VSME-Moduls. Hier finden Sie zeitnah den neuen Bewerbungsbogen zur Selbstauskunft. 

(Stand: 26.08.2025)

Weitere Informationen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu weiteren Informationen.

Der Sustainability Campus bietet eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten des DNK. Er begleitet Sie auf dem Weg zu Ihrem fertigen Nachhaltigkeitsbericht und stellt Ihnen eine kostenlose Erstberatung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Für weiterführende, individuelle Beratung können Sie auf das Netzwerk der DNK-Lots*innen zurückgreifen. Zudem steht Ihnen ein umfassendes, praxisnahes Informations- und Schulungsangebot zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD bereit – von Webinaren und Erklärvideos bis hin zu hilfreichen Dokumenten wie Leitfäden und Factsheets.

Hier erfahren SIe mehr: DNK Sustainability Campus 

Grundsätzlich kann unsere neue DNK-Plattform auch von nicht-deutschen Unternehmen genutzt werden. Die Inhalte der Plattform sind auf Deutsch. Bei der Umsetzung beziehen wir uns jedoch auf das deutsche Umsetzungsgesetz. Gegebenenfalls werden länderspezifische Auslegungen also nicht berücksichtigt. 

(Stand 15.11.2024) 

DNK-Erklärung in der alten DNK-Datenbank

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema aktuelle DNK-Datenbank und dem DNK als Berichtsstandard.

Das hängt ganz davon ab, wie tief Nachhaltigkeit im Unternehmen bereits verankert ist und inwieweit die nötigen Daten und Fakten schon aufbereitet vorliegen.

Unsere Anwenderbefragung 2018 hat gezeigt, dass der Zeitaufwand für die Erstellung der DNK-Erklärung stark variiert und im Durchschnitt bei etwa 21 Tagen liegt. Doch auch ein hoher Zeitaufwand lohnt sich, wenn sich das Unternehmen in diesem Prozess darüber klar wird, welche Strategie es in Sachen Nachhaltigkeit verfolgt, welche Ziele es sich setzen will und welche Maßnahmen es dafür wählt.

Die Anwendung des DNK ist kostenfrei. Die internen Kosten des Unternehmens richten sich nach dem Zeitaufwand, die Daten zu beschaffen.

Die Überprüfung einer DNK-Erklärung durch das DNK-Büro bezieht sich ausschließlich auf die formalen Anforderungen des DNK und dient vor allem der prozessualen Unterstützung der Berichtersteller. Das DNK-Büro übernimmt keine Haftung für die Qualität, Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit der in den DNK-Erklärungen enthaltenen Informationen und die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen der Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) und der EU-Taxonomie-Verordnung. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Qualität der nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach dem CSR-RUG und im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung liegen ausschließlich bei den Unternehmen.

Ein Zertifikat stellt der RNE daher nicht aus.

Wenn Unternehmen die Glaubwürdigkeit ihrer DNK-Erklärung erhöhen möchten, empfiehlt der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), eine inhaltliche Prüfung einzelner oder sämtlicher Angaben in der DNK-Erklärung mittels einer externen Prüfung durchführen zu lassen. Diese Prüfung sollte auf der Grundlage gängiger Standards (wie etwa des „International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 Revised oder des „Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)), erfolgen. Eine inhaltliche Prüfung einzelner oder sämtlicher Angaben in der DNK-Erklärung kann von Wirtschaftsprüfer*innen, EMAS-Umweltgutachter*innen oder sonstigen geeigneten Prüfungsdienstleistern durchgeführt werden. Sofern eine inhaltliche Prüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt wird, kann diese mit einer hinreichenden (reasonable assurance) oder einer begrenzten Sicherheit (limited assurance) für das Prüfungsurteil durchgeführt werden. Der RNE empfiehlt jedoch, Aussagen in der DNK-Erklärung analog zum Lagebericht mit hinreichender Sicherheit prüfen zu lassen.

Die Aufbereitung der Informationen in Nachhaltigkeitsberichten scheint für potenzielle Nutzer im Kapitalmarkt nicht geeignet zu sein, da insbesondere die Vergleichbarkeit und die Quantifizierung fehlen. Deshalb hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung gemeinsam mit Vertretern des Kapitalmarktes aus gängigen Berichtsstandards eine Auswahl von Leistungsindikatoren getroffen und Kriterien beschrieben. Damit werden die wesentlichen Informationen zu den Nachhaltigkeitsleistungen eines Unternehmens kurz und übersichtlich dargestellt. Außerdem ist davon auszugehen, dass viele der für die DNK-Erklärung notwendigen Informationen bereits vorliegen, wenn Ihr Unternehmen bereits einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht hat.

Unternehmen tragen Mitverantwortung für eine nachhaltige Entwicklung. Wie sie diese wahrnehmen, sollten sie gegenüber der Öffentlichkeit dokumentieren. Vor allem der Kapitalmarkt nutzt diese Informationen vermehrt, um Chancen und Risiken von Kapitalanlagen beziehungsweise der Kreditvergabe umfassender zu bewerten.

Doch Berichterstattung hat auch eine starke Wirkung auf das Unternehmen selbst: Berichten heißt nicht nur Daten sammeln, sondern auch genau hinschauen und analysieren. So werden Schwachstellen, aber auch ungenutzte Möglichkeiten sichtbar. Das Unternehmen erkennt, ob es alle Gesetze und Regeln einhält (Compliance).

Ein weiterer wichtiger Effekt: Die Belegschaft wird für nachhaltiges Handeln sensibilisiert und motiviert. Darüber hinaus zeigen Unternehmen, wie sie gemeinsam mit Politik und Gesellschaft auf eine insgesamt nachhaltige Entwicklung hinarbeiten. Bei dieser Aufgabe sind alle Partner gefordert. Die deutsche Nachhaltigkeitspolitik und die nationale Nachhaltigkeitsstrategie bilden potenziell einen Resonanzboden für unternehmerische Beiträge zur Nachhaltigkeit.

Der DNK unterstützt durch die Reduzierung auf die wesentlichen Aspekte, die Nachhaltigkeitsleistungen des Unternehmens übersichtlich und vergleichbar darzustellen.

Die Bundesregierung will mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) die Einhaltung der Menschenrechte in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten durchsetzen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet die Möglichkeit, dem vierten Kernelement des NAP – der Berichterstattung – über die Abgabe einer DNK-Erklärung nachzukommen.

Unternehmen, die ihr Engagement zum Schutz der Menschenrechte detailliert offenlegen wollen, können in der Datenbank auswählen, den DNK inklusive der NAP-Berichtspunkte nutzen zu wollen. Die Ergänzung wird dann eingeblendet und im Kontext der kritischen Durchsicht vom Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit betrachtet. Die Verantwortung für die Inhalte liegt nach wie vor bei den berichtenden Organisationen.

Der NAP Helpdeskin der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung berät Sie kostenlos zu den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans, zum NAP Monitoring und zu internationalen Projekten im Bereich Nachhaltigkeit allgemein. Auf der Website des NAP Helpdesk finden Sie Fragen & Antworten zum Nationalen Aktionsplan.

Im CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) werden bestimmte Unternehmen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach spezifischen Vorgaben verpflichtet. Der DNK kann genutzt werden, um einen nichtfinanziellen Bericht im Sinne des CSR-RUG zu erstellen. Dafür sind einige zusätzliche Angaben erforderlich, auf die beim Erstellen der DNK-Erklärung hingewiesen wird.

Es ist möglich, die DNK-Erklärung nachträglich zu ergänzen. Allerdings empfehlen wir dies nur, wenn es dringend notwendig ist, z.B. bei wichtigen Kennzahlen, die noch nicht vorlagen, als die DNK-Erklärung abgegeben wurde.

Zahlen sind wichtig, beim nachhaltigen Wirtschaften aber kommt es vor allem auf ethisches Handeln und den Blick in die Zukunft an. Der Nutzen liegt unter anderem darin, einzelne Menschen in ihrem Handeln ernst zu nehmen und die eigene Verantwortung nicht hinter Datenbergen zu verstecken.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex unterstützt dabei, Glaubwürdigkeit und Zugang zu Märkten zu erhalten, aber auch, Innovation und neues Denken in Unternehmen ständig weiterzuentwickeln und dabei bewährte Grundsätze mitzunehmen. Mit Ihrer Erklärung zum DNK zeigen Sie, dass Sie über Ihre unmittelbaren Unternehmensgrenzen hinaus auch über Ihre Lieferketten berichten können. Als Lieferant können Sie mit dem DNK Ihre Nachhaltigkeitsleistungen darlegen und dadurch beim Aufbau neuer Lieferbeziehungen punkten.

Sie können den DNK aber auch nutzen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, die Sie klassischerweise mit einem Geschäftsbericht und vielen Finanzkennzahlen belegen, umfassender zu bewerten. Zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen langfristig so aufgestellt ist, dass es Chancen realisieren kann und um die Risiken weiß, die in Nachhaltigkeitsthemen liegen. Konsumenten, Politik und Finanzdienstleister fragen danach. Der DNK hilft, diesen Anspruchsgruppen Antworten zu geben.

Die vorrangigen Zielgruppen, die die Erklärungen des DNK nutzen, sind:

  • das eigene Management, um Nachhaltigkeit im Unternehmen zu steuern sowie Chancen und Risiken zu analysieren und zu managen;
  • die eigenen und zukünftigen Mitarbeitende, die für ein Unternehmen arbeiten möchten, das sich umfassend verantwortlich zeigt;
  • Kund/-innen und zuliefernde Betriebe, die auf Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette Wert legen;
  • politische Entscheidungsträger/-innen, die sich einen Eindruck über nachhaltiges Wirtschaften verschaffen wollen;
  • zudem die Akteure im Finanzmarkt, um die Chancen und Risiken von Kapitalanlagen beziehungsweise Krediten besser abschätzen zu können.

Große Unternehmen können den DNK nutzen, um ihren Partnern in der Lieferkette ein einfaches Instrument an die Hand zu geben, das die Nachhaltigkeitsanforderungen der Kunden erfüllt.

Potenzielle Nutzer sind sicher auch Nichtregierungsorganisationen und die Wissenschaft. In dem Maße, wie die Wirtschaft den DNK nutzt und die Zahl der DNK-Erklärungen zunimmt, wird auch das Interesse der Zielgruppen wachsen.

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