EmpCo und ESG-Reporting: Was für Nachhaltigkeitsberichte wichtig wird
Was ist die EmpCo-Richtlinie und was ist neu seit dem 27. September 2026?
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für Umweltaussagen gegenüber Verbraucher*innen. Grundlage ist die Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie, kurz EmpCo (Richtlinie (EU) 2024/825). Sie soll Verbraucher*innen besser vor irreführenden Geschäftspraktiken schützen und sie bei nachhaltigeren Konsumentscheidungen unterstützen. In Deutschland werden die neuen Vorgaben mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.
Die EmpCo erweitert unter anderem die Liste unzulässiger Geschäftspraktiken. Dazu zählen etwa:
- allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“, sofern das Unternehmen keine anerkannte konkrete Umweltleistung nachweisen kann,
- Aussagen wie „klimaneutral“, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen,
- Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurden,
- Umweltaussagen zum gesamten Produkt oder Unternehmen, die nur einen Teilbereich betreffen.
Unternehmen müssen Umweltaussagen gegenüber Verbraucher*innen nun konkret formulieren und belegen. Das betrifft Werbung ebenso wie Websites und Produktinformationen.
Was bedeutet die EmpCo für die Nachhaltigkeitskommunikation in Nachhaltigkeitsberichten?
Einordnung der Europäischen Kommission
Für verpflichtende European Sustainability Reporting Standard (ESRS)-Berichte schaffen die FAQ der Europäischen Kommission vom Juni 2026 Klarheit: Nachhaltigkeitsberichte nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen typischerweise nicht in den Anwendungsbereich der EmpCo-Regelungen. Die Kommission begründet dies damit, dass CSRD-Berichte gesetzlich vorgeschrieben sind und sich vor allem an Anleger*innen richten.
Wie ein freiwilliges Environmental, Social and Governance (ESG)-Reporting nach VSME oder künftig nach dem Voluntary Standard (VS) einzustufen ist, bleibt hingegen für viele mittelständische Unternehmen offen. Denn wie deren Veröffentlichung einzuordnen ist, beantworten die FAQ nicht ausdrücklich.
Wenn aus Berichtsinhalten Umweltaussagen werden
Nachhaltigkeitsberichte bündeln ESG-Daten, -Ziele und -Maßnahmen an einer Stelle und machen Zusammenhänge nachvollziehbarer.
Verwendet ein Unternehmen Informationen aus seinem Nachhaltigkeitsbericht in Werbung oder Marketing für Verbraucher*innen, gelten die EmpCo-Richtlinien. Das wird in den FAQ der Kommission klargestellt. Denn eine Aussage, die im Bericht mit Kontext und Zahlen unterfüttert ist, kann in einer Anzeige ganz anders wirken.
Hier kann eine strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen: Im VSME-Modul (künftig: VS-Modul) des DNK erfassen Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen innerhalb eines einheitlichen Rahmens. Unternehmen können so leichter nachvollziehen, auf welchen Daten ihre Nachhaltigkeitsaussagen beruhen.
Nachhaltigkeitsziele in ESG-Berichten unter der EmpCo
Besonders viele Fragen an unseren DNK-Helpdesk beziehen sich auf die Formulierung von Nachhaltigkeitszielen im Nachhaltigkeitsbericht und darauf, ob diese durch die EmpCo-Richtlinie beeinflusst wird.
Werden Aussagen über künftige Umweltleistungen gegenüber Verbraucher*innen kommuniziert, stellt die EmpCo konkrete Anforderungen. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen müssen unter anderem klar, objektiv, öffentlich zugänglich und überprüfbar sein. Statt einer allgemeinen Aussage wie „Wir reduzieren unsere Emissionen“ ist daher eine konkrete, aussagekräftigere Beschreibung des Ziels und der geplanten Maßnahmen erforderlich. Ein Beispiel wäre: „Wir wollen unsere CO₂-Emissionen bis 2030 um 30 Prozent gegenüber 2022 senken und dafür unter anderem vollständig auf Ökostrom umstellen.“
Darüber hinaus müssen die Aussagen auf einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan mit messbaren und zeitgebundenen Zielen beruhen und regelmäßig unabhängig überprüft werden.
Was bietet der DNK-Plausibilitätscheck – und was sagt das DNK-Signet aus?
Den DNK-Helpdesk erreicht zudem vermehrt die Frage, ob eine öffentliche Nutzung des DNK-Signets EmpCo-konform ist.
Auf der DNK-Plattform erstellen Unternehmen ESRS-Berichte und VS(VSME)-Berichte. Für VSME-Berichte gibt es zusätzlich den DNK-Plausibilitätscheck. Dieser dient der Beurteilung einer Berichterstattung im Einklang mit den Anforderungen des VS(VSME)-Standards. Herangezogen werden die Aspekte Konsistenz, Kohärenz, Verständlichkeit und formale Vollständigkeit. Der Plausibilitätscheck umfasst die vollständige Anwendung des Basismoduls, wobei die im Standard vorgesehenen Auslassungsoptionen berücksichtigt werden.
Nicht Gegenstand des Plausibilitätschecks ist die Überprüfung von:
- Belegen, Quellen oder sonstigen Nachweisen,
- Zusatzinformationen, die über die Anforderungen des VS(VSME) hinausgehen,
- Vorwort und Impressum,
- materieller Richtigkeit sämtlicher Angaben.
Der Plausibilitätscheck von VS(VSME)-Berichten stellt keine rechtliche Prüfung dar. Er bewertet auch nicht, ob die Aussagen oder Darstellungen mit den Anforderungen der EmpCo oder anderer anwendbarer Rechtsvorschriften vereinbar sind. Insbesondere beurteilt er nicht, ob einzelne umweltbezogene Aussagen, Werbeaussagen oder Nachhaltigkeitsclaims zulässig sind; auch die EmpCo-Konformität wird durch den Plausibilitätscheck nicht bestätigt.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in einem Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Angaben sowie deren weitere Verwendung bleibt also weiterhin allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.
Nach erfolgreichem Plausibilitätscheck erhält das Unternehmen das DNK-Signet. Es dokumentiert lediglich, dass der Bericht diesen Prüfprozess durchlaufen hat. Das DNK-Signet ist kein staatliches Nachhaltigkeitssiegel, keine Zertifizierung der Nachhaltigkeitsleistung des berichtenden Unternehmens und keine Bestätigung der rechtlichen Zulässigkeit oder EmpCo-Konformität einzelner Aussagen. Es dokumentiert ausschließlich, dass der Plausibilitätscheck durchgeführt wurde, und ist nicht als Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben zu verstehen.
Wie können Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen?
Nach erfolgreichem Plausibilitätscheck können Unternehmen ihren VS(VSME)-Bericht auf der DNK-Website veröffentlichen und zusätzlich als PDF-Datei inklusive DNK-Signet herunterladen. Der VS(VSME) ist ein freiwilliger Standard ohne externe Prüfpflicht. Daher entscheiden Unternehmen selbst, ob und wie sie ihren Bericht veröffentlichen.
Mehr Informationen zur EmpCo
- Richtlinie aus dem Amtsblatt der Europäischen Union
- „EmpCo FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick“ von Grubengold
- Mitschnitt des Webinars „EmpCo – Welche Folgen hat die neue Greenwashing-Richtlinie für Unternehmen?“ von ESG.Table
- Artikel "EU: Unternehmen bekommen Übergangsfrist für grüne Richtlinie" vom Handelsblatt
Häufige Fragen zu Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur EmpCo
Bewertet der DNK meinen Bericht hinsichtlich EmpCo-Konformität?
Nein. Der DNK-Plausibilitätscheck bewertet den Bericht ausschließlich im Hinblick auf Konsistenz, Kohärenz, Verständlichkeit und formale Vollständigkeit im Sinne des VS(VSME). Er bestätigt weder die rechtliche Zulässigkeit einzelner Aussagen noch deren inhaltliche Richtigkeit oder die zugrunde liegenden Nachweise, Belege oder Quellen. Entsprechend bestätigt auch das DNK-Signet keine EmpCo-Konformität.
Kann ich meinen VSME- oder VS-Bericht weiterhin über den DNK veröffentlichen?
Ja, Unternehmen können ihren erfolgreich plausibilisierten Bericht weiterhin über den DNK veröffentlichen. Ob ein konkreter Bericht veröffentlicht wird, entscheidet jedoch das berichtende Unternehmen selbst. Auch trägt es die alleinige Verantwortung für die darin enthaltenen Angaben. Die Veröffentlichung über die DNK-Website stellt keine rechtliche Prüfung des Berichts nach EmpCo oder UWG dar.
Worin liegt der Mehrwert des DNK-Plausibitätschecks, wenn er keine EmpCo-Konformität garantiert?
Der Mehrwert des Plausibilitätschecks liegt im qualitätsgesicherten Berichtsprozess: Unternehmen erhalten unabhängiges Feedback dazu, ob ihre Angaben schlüssig, verständlich und in sich konsistent dargestellt sind und ob die wesentlichen formalen Anforderungen des VS(VSME) berücksichtigt wurden. So können Unklarheiten, Widersprüche oder Lücken vor der Veröffentlichung erkannt und überarbeitet werden. Damit unterstützt der Plausibilitätscheck eine nachvollziehbare Nachhaltigkeitsberichterstattung und eine strukturierte Informationsgrundlage für Kund*innen, Banken und Geschäftspartner*innen. Zugleich schafft der Plausibilitätscheck mehr Sicherheit in der Aufbereitung der eigenen Nachhaltigkeitsdaten – ohne jedoch eine rechtliche Prüfung oder inhaltliche Bestätigung sämtlicher Angaben zu ersetzen.
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