Die CSRD für Anfänger

Die Bedeutung von CSR-Berichterstattung wächst. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ändern sich tiefgreifend. Dies ergibt sich aus der neuen EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Die Richtlinie ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten, die neuen Vorschriften müssen bis zum Sommer 2024 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Die Berichtsanforderungen der CSRD werden ab dem 1. Januar 2024 stufenweise eingeführt, ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die bereits nach dem CSRD-RuG berichtspflichtig sind über das Berichtsjahr 2024 berichten. Ab 2026 müssen große Unternehmen über das Geschäftsjahr 2025 berichten.

In dem Workshop „Die CSRD für Anfänger“ für Unternehmen der Ernährungsindustrie wollen wir Ihnen einen ersten Überblick zur Motivation für mehr Nachhaltigkeitsengagement im Unternehmen und über die Anforderungen
der CSRD geben. In diesem praxisnahen Online-Workshop zeigen wir auf, wie der Prozess für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgesetzt werden kann. Sie lernen anhand praktischer Beispiele die Berichtsanforderungen kennen. Neben diesen praktischen Einheiten wird es theoretische Impulse zur CSRD geben.

Anmeldung bis 10. März 2024 über die BVE
Teilnahmegebühr: 120 Euro, BVE-Direktmitglieder zahlen 80 Euro
Storno kostenlos bis 4. März 2024

  • Beginn: 12.03.2024 12:00:00
  • Ende: 12.03.2024 15:00:00
  • Ort: online
  • Organisator: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) und cyclos future GmbH
  • Veranstaltungstyp: DNK-Schulungspartner