Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Was regelt die Regulierung?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie legt fest, welche Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und wie diese Berichterstattung gestaltet werden soll. Zusätzlich zur Richtlinie selbst sind auch detaillierte Vorgaben für die Inhalte der Berichterstattung entwickelt worden. Diese werden in den sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beschrieben. Unternehmen, die zukünftig Nachhaltigkeitsberichte auf der Grundlage der CSRD erstellen müssen, legen Informationen zu den ESRS offen.
Für wen gilt die Regulierung?
Ausweitung der bestehenden Berichtspflicht auf...
...alle großen Unternehmen: Als groß gelten Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:
- Bilanzsumme: mind. 25 Mio. €
- Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. €
- Durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250
...alle an der Börse gelisteten Unternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück-)Versicherungsunternehmen: Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die definiert sind als Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:
- Bilanzsumme: max. 450 000 €
- Nettoumsatzerlöse: max. 900 000 €
- Durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: max. 10
Hinweis: Die Europäische Kommission hat am 17.10.2023 eine delegierte Richtlinie zur Anpassung der in der Richtlinie 2013/34/EU festgelegten Größenkriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Da sich die CSRD bei der Definition des Anwendungskreises auf diese Richtlinie bezieht (vgl. Art. 5 Abs. 2), hat die Anpassung der Schwellenwerte auch direkte Auswirkungen auf den Anwendungsbereich der CSRD.
Ab wann gelten die Pflichten?
Am 5. Januar 2023 trat die CSRD auf EU-Ebene in Kraft. Die Richtlinie muss in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht überführt werden.
Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass Unternehmen, die nach der CSRD berichtspflichtig werden, stufenweise nach ihrer Größe anhand der ESRS berichten müssen. Die Unternehmen, die aktuell nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtig sind, berichten erstmalig 2025 über das Berichtsjahr 2024. Weitere Unternehmen folgen. Details finden Sie in unserem Factsheet.
Weitere Hintergrundinfos
Einheitlicher Berichtsstandard: European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Nachhaltigkeitsinformationen werden künftig im Lagebericht anhand einheitlicher EU-Berichtsstandards offengelegt. Hierzu hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission im ersten Schritt sektorübergreifende Standards (Set 1) erarbeitet und Ende November 2022 an die EU-Kommission übergeben. Am 31. Juli 2023 hat die EU-Kommission den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der ESRS veröffentlicht.
Die finalen sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission. Außerdem beantwortet die EU-Kommission in einem Q&A alle wichtigen Fragen rund um die ESRS.
Umsetzungshilfen der EFRAG
Am 31.05.2024 hat die EFRAG die ersten Umsetzungsleitlinien (Implementation Guidance, IG) sowie eine Excel-Liste mit allen Datenpunkten der branchenübergreifenden ESRS finalisiert und veröffentlicht.
- Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse
- Leitlinien zur Wertschöpfungskette
- Excel-Liste mit ESRS-Datenpunkten und dazugehörigen Erklärungen
Mit diesen Dokumenten möchte die EFRAG Unternehmen und andere Stakeholder bei der Umsetzung der ESRS unterstützen und ihnen dabei helfen, sich auf die für sie relevanten Aspekte der Standards zu konzentrieren. Die Leitlinien wurden von Dezember 2023 bis Februar 2024 öffentlich konsultiert und spiegeln somit das Feedback der Öffentlichkeit wider.
EU-Berichtsstandards für KMU
Auch für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) entwickelt die EFRAG derzeit eigene Standards: Zum einen für berichtspflichtige kapitalmarktorientierte KMU (listed SME), den sogenannten ESRS LSME und zum anderen für nicht berichtspflichtige KMU, die freiwillig (voluntary) berichten möchten, den VSME. Am 22. Januar 2024 hat die EFRAG Entwürfe für beide KMU-Standards veröffentlicht und eine Konsultation gestartet. Bis zum 21. Mai 2024 können diese nun auf deren Anwendbarkeit in der Praxis geprüft und über zwei separate Online-Umfragen kommentiert werden.
Weitere Informationen zur Konsultation der KMU-Standards erhalten Sie hier.
Sektorspezifische EU-Berichtsstandards
Zudem erarbeitet die EFRAG bis Mitte 2026 sektorspezifische EU-Berichtsstandards. Die sektorspezifischen Standards werden Auswirkungen, Risiken und Chancen beinhalten, die für alle Unternehmen in einem bestimmten Wirtschaftssektor von wesentlicher Bedeutung sein dürften und die nicht oder nicht ausreichend von den themenbezogenen Standards abgedeckt werden. Mehr zu den sektorspezifischen Standards erfahren Sie hier.
EU-Berichtsstandard für Drittstaatunternehmen
Nicht nur Unternehmen aus der EU, sondern auch Drittstaatunternehmen werden von der CSRD betroffen sein. Auch für diese Unternehmen erarbeitet die EFRAG bis Mitte 2026 einen eigenen Berichtsstandard.
Weiterführende Links
Weitere Hilfestellung finden Sie unter den folgenden Links.
Bereiten Sie sich auf die CSRD vor
Die CSRD wird in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen dazu verpflichten, ihre Nachhaltigkeitsleistungen nach einem einheitlichen EU-Berichtsstandard transparent zu machen. Wir werden betroffene Unternehmen bei der Erfüllung der CSRD unterstützen und zeigen, wie Unternehmen Schritt für Schritt interne Strukturen aufbauen, Informationen sammeln, aufbereiten und schließlich gesetzeskonform publizieren können.
Vom DNK zu den ESRS
Sie sind durch die CSRD zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet? Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich mit dem DNK am besten auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorbereiten.
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