Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um folgende Themen:

  • Weiterentwicklung des DNK von einem Berichtsstandard zum Unterstützungsangebot für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Informationen für KMU
  • Unterstützungsangebote in der Übergangszeit zwischen dem alten und dem neuen DNK
  • Bedienung der neuen DNK-Webplattform
  • Netzwerkkooperationen
  • Informationen zur Doppelten Wesentlichkeitsanalyse 
  • Weitere Informationen
  • DNK-Erklärung

Bitte beachten Sie: Der DNK befindet sich aktuell in der Weiterentwicklung. In diesem Zusammenhang arbeiten wir stetig an Anpassungen und Erweiterungen unseres Angebotes, um neue Informationen, Schritte und Erkenntnisse einfließen zu lassen.  Wir bitten Sie daher, stets auf den Stand der bereitgestellten Informationen zu achten, da dieses FAQ fortlaufend aktualisiert wird, um die neuesten Entwicklungen zu reflektieren. 

Weiterentwicklung des DNK von einem Berichtsstandard zum Unterstützungsangebot für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Weiterentwicklung.

Ja, den DNK wird es weiterhin geben. Seit Anfang 2025 bieten wir anstelle eines Berichtsstandards ein umfassendes Unterstützungsangebot für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit unserer neuen DNK-Plattform können Unternehmen ihren kompletten CSRD-Bericht kostenlos digital erstellen und dabei zahlreiche Anwendungshilfen nutzen.

(Stand 15.11.2024) 

Mit der DNK-Checkliste bieten wir Ihnen eine klare und praxisnahe Orientierungshilfe für die Umsetzung der ESRS-Berichtsanforderungen. Über 1.000 Datenpunkte haben wir für Sie klar und verständlich in einer strukturierten Checkliste aufbereitet, verpflichtende und freiwillige Angaben deutlich markiert und komplexe Formulierungen und Fachbegriffe vereinfacht.

Hier erfahren Sie mehr: DNK-Checkliste

(Stand 29.01.2025) 

Das neue DNK-Angebot unterscheidet sich von anderen Angeboten in vier wesentlichen Punkten

  • Kostenlos: Unsere Angebote stehen sowohl berichtspflichtigen als auch freiwillig berichtenden Unternehmen kostenlos zur Verfügung und richten sich insbesondere an Unternehmen mit mittelständischen Strukturen (KMU), die sich aufgrund mangelnder Ressourcen keine umfassende Beratung leisten können.
  • Bedarfsorientiert: Durch die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern haben wir einen tiefen Einblick in die spezifischen Bedürfnisse deutscher Unternehmen, insbesondere der KMU. Dies ermöglicht es uns, ein besonders bedarfsorientiertes und nutzerfreundliches Berichts-Tool anzubieten.
  • Expertise: Der DNK existiert seit 2011 und verfügt daher über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese fließen in die Weiterentwicklung unserer Angebote ein und sollen den Unternehmen als Unterstützung zur Verfügung stehen.
  • Erstberatung: Eine kostenlose Erstberatung ist per Mail oder Telefon möglich. Über eine Erstberatung hinaus bieten wir keine individuelle Beratung an und verweisen auf DNK-Lots*innen. Sie arbeiten hier jedoch unabhängig vom DNK, eigenverantwortlich und stellen Ihre Dienstleistungen individuell in Rechnung.    
     
     

(Stand 12.03.2024) 

Die neue DNK-Plattform ermöglicht Ihnen eine individualisierte Berichterstattung auf Basis Ihrer Wesentlichkeitsanalyse. Zu Beginn der Berichterstellung können Sie hierfür die Ergebnisse Ihrer Wesentlichkeitsanalyse in der DNK-Plattform eingeben. Hierzu wird Ihnen eine Eingabemaske zur Verfügung stehen, in der Sie auf Ebene der ESRS-Themen, -Unterthemen und -Unter-Unterthemen die für Ihr Unternehmen wesentlichen Berichtsinhalte markieren können. Die Zuordnung der zu berichtenden Datenpunkte findet auf Basis dieser Auswahl automatisch statt. Sollten Sie sich am Anfang Ihrer Wesentlichkeitsanalyse befinden, können Sie zukünftig eine Excel-Template herunterladen. Mit diesem Template können Sie bereits während der Wesentlichkeitsanalyse zu berichtende Inhalte markieren. Das Template kann nach Finalisierung der Wesentlichkeitsanalyse in der DNK-Plattform hochgeladen werden, sodass eine individualisierte Berichtsstruktur generiert wird. 

Wir bieten folgende Unterstützungsangebote an:

- Prozessleitfaden zur Umsetzung einer CSRD-konformen Wesentlichkeitsanalyse, der von März bis Mai 2025 erprobt wird.

- Hinweise zur Identifikation unternehmensspezifischer Impacts, Risks und Opportunities (IROs).

- Webinar-Reihe zur Wesentlichkeitsanalyse mit thematischen Deep dives (u.a. zu Menschenrechten oder Biodiversität).

Für eine individuelle Beratung steht Ihnen das Netzwerk an DNK-Lots*innen zur Verfügung. 

Bitte beachten Sie, dass der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse vor Durchführung mit Ihrer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gespiegelt und als geeignet beurteilt werden sollte, da dieser ebenfalls geprüft wird. 

(Stand 03.02.2025) 

Informationen für KMU

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen speziell für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

Das VSME-Modul wird voraussichtlich ab Spätsommer 2025 bereitstehen. Vorher bieten wir eine sogenannte „Gap-Analyse” an, die dabei unterstützt, die Unterschiede zwischen dem bisherigen DNK und dem VSME zu erkennen. Außerdem stellen wir im Laufe des zweiten Quartals 2025 ein ausfüllbares Template mit den relevanten VSME-Datenpunkten bereit, das später in das neue Modul im DNK importiert werden kann.

(Stand 12.03.2025)

Bereits registrierte Unternehmen können noch bis Ende Dezember 2025 in der alten DNK-Datenbank arbeiten. DNK-Erklärungen können noch bis zum 30.11.2025 in der alten Datenbank eingereicht werden, die Prüfung der Berichte inkl. Feedbackschleifen muss bis zum 31.03.2025 abgeschlossen sein. Ab April 2026 können Berichte nur noch eingesehen und heruntergeladen werden.

Ab sofort empfehlen wir eine Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung nach VSME mit den Übergangslösungen des DNK. 
Wenn Sie bereits jetzt auf die VSME-Berichterstattung vorbereiten möchten: Bis zur Verfügbarkeit des VSME-Moduls für KMU steht eine Gap-Analyse bereit, die die Unterschiede zwischen den DNK- und VSME-Anforderungen aufzeigt. Zukünftig wird zudem ein Template mit allen relevanten VSME-Datenpunkten bereitgestellt. Dieses Template kann bei Bedarf vorab ausgefüllt werden und, sobald das neue VSME-Modul auf Basis des VSME online ist, in die DNK-Plattform importiert werden.

Wenn Sie den Bericht direkt im neuen VSME-Modul auf der DNK-Plattform starten: Nach der Bereitstellung des VSME-Moduls ab Spätsommer 2025 kann ein Umzug der bisherigen Berichte auf die neue DNK-Plattform stattfinden und es kann nach den VSME auf der DNK-Plattform berichtet werden. Weiterhin wird es eine Prüfung auf formale Vollständigkeit der freiwilligen Berichte nach VSME geben.

(Stand 12.03.2025)

Der EU-Omnibus ist bislang nur ein Vorschlag und noch nicht final verabschiedet. Änderungen sind weiterhin möglich, sodass kleinere Unternehmen am Ende doch berichtspflichtig werden könnten. Es wäre daher nicht ratsam, die Vorbereitungen frühzeitig einzustellen.

Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben wird es für Unternehmen immer wichtiger, strategisch auf Nachhaltigkeit zu setzen. Investor*innen, Kund*innen und Geschäftspartner*innen erwarten zunehmend Transparenz. Unternehmen, die sich frühzeitig mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen, investieren in ihre Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.

Mit unserem neuen VSME-Modul, das derzeit in Entwicklung ist, unterstützen wir gezielt nicht berichtspflichtige Unternehmen bei der Anwendung des freiwilligen VSME-Berichtsstandards.

(Stand 12.03.2025)

Grundsätzlich gehen eingegebene Daten bei Iterationen der Plattform nicht verloren. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Datensätze nicht in neuen Entwicklungsständen zugeordnet werden können. Insbesondere in der aktuellen Phase, in der noch Anpassungen an den Datenpunkten vorgenommen werden können, ist es ratsam, alle eingegebenen Informationen unternehmensseitig abzuspeichern, sodass ein Backup bei Unternehmen vorhanden ist.

(Stand 12.03.2025)

Unterstützungsangebote in der Übergangszeit zwischen dem alten und dem neuen DNK

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Unterstützungsangebote für die Übergangszeit.

Die bisherige Berichterstattung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet durch bestehende Inhalte und Strukturen (wie z.B. Zuständigkeiten für die Datensammlung und Kenntnisse zur Offenlegung bestimmter Themen) eine solide Basis für die Entwicklung der Berichterstattung nach CSRD.

Wir empfehlen Ihnen jedoch nur noch eine Finalisierung bereits begonnener Berichte und keine neue Einreichung in der alten DNK-Datenbank, da ab voraussichtlich Spätsommer 2025, abhängig vom Zeitpunkt der Finalisierung des VSME-Standards, nach dem neuen VSME-Modul berichtet werden kann. Bis dahin bietet der DNK eine Übergangslösung an.  

 

Berichtspflichtige Unternehmen 

Die Berichte nach CSR-RUG müssen bis spätestens 30.11.25 zur Prüfung eingereicht werden. Ab dem 01.04.26 können die Berichte über die alte Datenbank im Login Bereich nur noch eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Freiwillig berichtende Unternehmen 

Auch freiwillig berichtende Unternehmen können ihre DNK-Erklärung bis zum 30.11.2025 zur Prüfung einreichen. Ab dem 01.04.26 können die Berichte über die alte Datenbank im Login Bereich nur noch eingesehen und heruntergeladen werden.

Ihre Daten gehen nicht verloren: Sie können alle DNK-Erklärungen aus Vorjahren herunterladen. Ihre Unternehmensinformationen sowie die Berichtsinhalte der aktuellen DNK-Erklärung können zudem in die neue DNK-Plattform übertragen werden.

(Stand 11.03.2025)

Bereits registrierte Unternehmen können noch bis Ende Dezember 2025 in der alten DNK-Datenbank arbeiten. DNK-Erklärungen können noch bis zum 30.11.2025 in der alten Datenbank eingereicht werden, die Prüfung der Berichte inkl. Feedbackschleifen muss bis zum 31.03.2025 abgeschlossen sein. Ab April 2026 können Berichte nur noch eingesehen und heruntergeladen werden.

(Stand 11.03.2025)

Bedienung der neuen DNK-Plattform

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Bedingung unserer neuen Plattform.

Die Early-Access-Version der neuen DNK-Plattform ermöglicht es Unternehmen, ihren Nachhaltigkeitsbericht digital zu erstellen und dabei schrittweise durch den Berichtsprozess geführt zu werden. Diese Version ist bereits funktionsfähig und enthält im Vergleich zu der Beta-Version erweiterte Funktionen (alle Details dazu finden Sie im Changelog-PDF). 

Da wir die Plattform kontinuierlich optimieren, insbesondere im Hinblick auf mögliche Änderungen der CSRD durch das EU-Omnibus-Paket, wird sie laufend weiterentwickelt. Nutzer*innen der Early-Access-Version profitieren somit frühzeitig von den neuesten Funktionen und Verbesserungen.

(Stand 14.03.2025)

Eine Übersicht der aktuellen Funktionen, der behobenen Fehler, der Funktionen in Umsetzung sowie zukünftig geplanter Funktionen lässt sich hier oder innerhalb der Plattform einsehen, indem Sie auf das Early-Access-Version Emblem klicken. 

(Stand 14.03.2025)

Die neue DNK-Plattform wird sich erst einmal auf eine Berichterstattung in der deutschen Sprache konzentrieren. Eine Möglichkeit zur Berichterstattung in anderen Sprachen wird gegebenenfalls in Zukunft verfügbar sein.  

(Stand 12.03.2024)

In der Plattform können folgende Optionen abgebildet werden: 

  • Beschreibung der Unternehmens- bzw. Konzernstruktur
  • (Mehrere) Individuelle Berichte je Unternehmen/Tochter
  • Alternativ zu Einzelberichten einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht auf Konzernebene

(Stand 15.11.2024) 

Nein, eine Veröffentlichung erfolgt auf freiwilliger Basis.

(Stand 15.11.2024)

Das Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine Initiative der Europäischen Kommission zur Vereinfachung und Harmonisierung bestehender Vorschriften im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Unternehmensverantwortung. Das Paket umfasst Änderungen an mehreren Richtlinien und Verordnungen, darunter die CSRD und die CSDDD. Wesentliche Maßnahmen beinhalten die Reduzierung der Berichtspflichten für kleinere Unternehmen, eine Verschiebung von Fristen und eine Vereinfachung der Standards.

Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission einen Entwurf des Pakets vorgelegt, der noch nicht final verabschiedet ist. Änderungen sind weiterhin möglich, sodass kleinere Unternehmen am Ende doch berichtspflichtig werden könnten. Es wäre daher nicht ratsam, die Vorbereitungen frühzeitig einzustellen. Selbst wenn künftig weniger Unternehmen formell berichtspflichtig sein sollten, gehen wir davon aus, dass immer mehr KMU freiwillig berichten werden. Investor*innen, Kund*innen und Geschäftspartner*innen erwarten zunehmend Transparenz in Nachhaltigkeitsfragen. Mit unserem neuen VSME-Modul, das wir derzeit entwickeln, unterstützen wir gezielt freiwillig berichtende Unternehmen bei der Anwendung des VSME-Berichtsstandards.

Unabhängig von möglichen regulatorischen Änderungen bleibt der DNK weiterhin ein verlässlicher Partner für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – sowohl für verpflichtete als auch für freiwillig berichtende Unternehmen.

(Stand 12.03.2025)

Unser Angebot ist modular aufgebaut: Das erste Modul richtet sich an berichtspflichtige Unternehmen. Ein zweites Modul für freiwillig berichtende Unternehmen befindet sich derzeit in der Entwicklung. Das VSME-Modul wird voraussichtlich ab Spätsommer 2025 verfügbar sein – abhängig davon, wann die EU den finalen Standard veröffentlicht. Unser Ziel ist es, das VSME-Modul optimal auf die Bedürfnisse der Anwender*innen zuzuschneiden.

Für den Übergang bieten wir Unternehmen eine „Gap-Analyse” an, die helfen soll, die Unterschiede zwischen dem bisherigen DNK-Berichtsstandard und dem VSME aufzuzeigen. Darüber hinaus werden wir Ihnen im Laufe des zweiten Quartals 2025 ein ausfüllbares Template mit den relevanten VSME-Datenpunkten zur Verfügung stellen. Dieses Template kann vorab ausgefüllt werden und, sobald das neue VSME-Modul online ist, in die DNK-Plattform importiert werden.

(Stand 12.03.2025)

Netzwerkkooperationen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Netzwerkkooperation.

Vor dem Hintergrund der DNK-Weiterentwicklung und der Integration der neuen EU-Standards wird das bisherige Konzept und die Umsetzung der „DNK-Lots*innen” (ehemals Schulungspartnerschaften“ derzeitig weiterentwickelt.  

Die neuen Anforderungen an die DNK-Lots*innen werden einen stärkeren Fokus auf das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und die Erfahrungen bzw. das angestrebte Leistungsportfolio der Beratungsunternehmen haben.  

Für bestehende Netzwerkpartnerschaften wird es in 2025 eine Übergangslösung geben. Die Lots*innen werden entsprechend durch das DNK-Team informiert.  

Folgende Kriterien (im Überblick) sind künftig für die Aufnahme in das Netzwerk zu erfüllen:  

  • Selbstauskunft anhand eines neuen Fragebogens, der ab Anfang 2025 zur Verfügung steht.  
  • Teilnahme an einer Online-Schulung zum neuen DNK sowie die jährliche Teilnahme an Schulungen und Netzwerktreffen.  
  • Eigener VSME-Report im DNK auf Grundlage des Basis-Moduls (nach Veröffentlichung im Sommer 2025).  

Neu interessierte Lots*innen melden sich gerne über support@deutscher-nachhaltigkeitskodex.de bei uns. Wir nehmen Sie gerne auf unseren Informationsverteiler auf und melden uns bei Ihnen, sobald die konzeptionelle Weiterentwicklung abgeschlossen ist. Die Aufnahme neuer Lots*innen ist voraussichtlich erst ab 2026 wieder möglich.    

(Stand: 13.03.2025)

Informationen zur Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA)

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse.

  • Verknüpfung zum DNK  
  • Allgemeine Fragen zur DWA nach CSRD
  • Stakeholder Einbindung
  • Fragen zur Identifizierung und Bewertung von IROs
  • Wertschöpfungskette
  • Technische Fragen DWA & IROs - Ausschluss von Themen 
  • Schwellenwert

Alle Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und müssen im Unternehmenskontext geprüft werden. Wenden Sie sich im Zweifel auch an Ihre Prüfungseinrichtung, z.B. die Wirtschaftsprüfer*innen.

Wie werden die Ergebnisse aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in die DNK-Plattform integriert, um einen Bericht erstellen zu können?

Die neue DNK-Plattform ermöglicht Ihnen eine individualisierte Berichterstattung auf Basis Ihrer Wesentlichkeitsanalyse. Zu Beginn der Berichterstellung können Sie hierfür die Ergebnisse Ihrer Wesentlichkeitsanalyse in der DNK-Plattform eingeben. Hierzu steht Ihnen eine Eingabemaske zur Verfügung, in der Sie auf Ebene der ESRS-Themen, -Unterthemen sowie -Unter-Unterthemen die für Ihr Unternehmen wesentlichen Berichtsinhalte markieren können. Die Zuordnung der zu berichtenden Datenpunkte findet auf Basis dieser Auswahl automatisch statt. Sollten Sie sich am Anfang Ihrer Wesentlichkeitsanalyse befinden, können Sie zukünftig zudem ein Excel-Template herunterladen. Damit können Sie bereits während der Wesentlichkeitsanalyse zu berichtende Inhalte markieren. Das Template kann nach Finalisierung der Wesentlichkeitsanalyse in der DNK-Plattform hochgeladen werden, sodass eine individualisierte Berichtsstruktur generiert wird.

Stellt der DNK Vorlagen oder Tools, zum Beispiel zur Einbindung von Stakeholdern und zur Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse, zur Verfügung?

Wir haben bereits eine Kurzanleitung zum Thema Wesentlichkeitsanalyse veröffentlicht: Mitte Februar 2025 veröffentlichen wir außerdem einen Prozessleitfaden, der verschiedene Schritte zur Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse inkl. praktischer Tipps beschreibt und im Detail auf unterschiedliche Möglichkeiten der Stakeholdereinbindung eingeht.

Kann die Identifizierung und Analyse der IROs in der DNK-Plattform erfolgen?

Nein, die Plattform fokussiert sich auf die Berichterstattung. Die IROs im Kontext der doppelten Wesentlichkeitsanalyse müssen in einem vorgelagerten Prozess identifiziert werden.

Was sind IROs?

IRO steht für "Impacts, Risks, and Opportunities" oder „Auswirkungen, Risiken und Chancen“. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse müssen IROs identifiziert und bewertet werden.

Auswirkungen werden im Rahmen der „Impact-Wesentlichkeit“ (Inside-Out) identifiziert. Sie beziehen sich auf die Auswirkungen, die das Unternehmen durch seine Geschäftstätigkeit, -beziehungen oder Produkte auf Menschen und die Umwelt hat. Diese Auswirkungen können positiv oder negativ sowie tatsächlich oder potenziell sein. Sie geben den negativen oder positiven Beitrag des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung an.
Risiken und Chancen werden im Rahmen der „Finanziellen Wesentlichkeit“ (Outside-In) identifiziert. Sie beziehen sich auf negative bzw. positive finanzielle Effekte von Nachhaltigkeitsaspekten (ESRS-Themenspektrum) auf das Unternehmen. Sie können einen kurz-, mittel- oder langfristigen Einfluss auf die Unternehmensentwicklung, die Finanzlage, die finanzielle Performance, den Zahlungsstrom, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten haben.

Weitere Hinweise zur Beschreibung, Identifikation und Formulierung von IROs finden Sie hier.

Wie lange und mit welchem Personaleinsatz ist bei der Durchführung der DWA zur rechnen? 

Die Dauer für die Durchführung einer DWA kann je nach Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftstätigkeit und verfügbaren Ressourcen variieren. Unabhängig davon erfordert sie einen erheblichen Zeit- und Personaleinsatz, der sorgfältig geplant werden muss. Eine klar benannte verantwortliche Person oder auch ein interdisziplinäres Kernteam, idealerweise bestehend aus leitenden Führungskräften und Expert*innen aus relevanten Abteilungen, sollte den Prozess zentral steuern und koordinieren. Diese zuständige Person bzw. das Team ist verantwortlich für die Planung, Durchführung und Dokumentation der Analyse, wobei es bei Bedarf punktuell auf Expertise aus Abteilungen wie Nachhaltigkeit, Einkauf oder Logistik zurückgreifen kann. Ein klarer Ablaufplan, der frühzeitig mit allen Beteiligten abgestimmt wird, stellt sicher, dass alle erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten eingeplant werden. Die Einbindung der Geschäftsführung ist ebenfalls von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass dem Team alle notwendigen Mittel zur Verfügung stehen und der Prozess reibungslos abläuft.

Muss die DWA vor dem Berichtsjahr durchgeführt werden? 

Die DWA muss nicht vor dem Berichtsjahr durchgeführt werden. Es wird jedoch empfohlen, frühzeitig damit zu beginnen, da sie für die weiteren Schritte der Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant ist.

Wer sollte die Bewertung wesentlicher Themen vornehmen? 

Die Bewertung wesentlicher Themen sollte unter Einbeziehung wichtiger interner und externer Stakeholder erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass nur Stakeholder einbezogen werden, die ein sehr gutes Verständnis der Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf die Branche des Unternehmens haben. Es muss sichergestellt werden, dass die ausgewählten Stakeholder in der Lage sind, die Auswirkungen, Risiken und Chancen korrekt zu identifizieren bzw. zu bewerten. Interne Stakeholder können Mitarbeitende, Führungskräfte oder Arbeitnehmervertreter*innen sein, während externe Stakeholder Nachhaltigkeitsexpert*innen, Zulieferer, Geschäftspartner*innen, Verbraucher*innen, lokale Gruppen, Behörden, Gesetzgeber und zivilgesellschaftliche Organisationen umfassen. Auch "stille Stakeholder", wie die Natur oder zukünftige Generationen, sollten berücksichtigt werden. 

Ist die Einbindung der Stakeholder verpflichtend?  

Die CSRD gibt vor, dass Stakeholder eingebunden werden sollen. Unternehmen müssen darlegen, wie sie Stakeholder in ihren Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess einbeziehen, um sicherzustellen, dass die Berichterstattung relevant und umfassend ist (siehe ESRS 2 SBM-2 und IRO-1). Die Richtlinie unterscheidet dabei zwischen zwei Stakeholder-Gruppen: Betroffene Stakeholder und Nutzer*innen des Nachhaltigkeitsberichts.

Betroffene Stakeholder sind diejenigen, die durch die Aktivitäten des Unternehmens direkt oder indirekt, positiv oder negativ, tatsächlich oder potenziell betroffen sind.

Nutzer*innen des Nachhaltigkeitsberichts sind Stakeholder, die Interesse an den nachhaltigkeitsbezogenen Informationen des Unternehmens haben und die das Unternehmen potenziell positiv oder negativ beeinflussen können.

Welche Teile der DWA können intern bearbeitet werden, und in welchen Bereichen ist die Einbindung externer Stakeholder erforderlich? 

Welche Bereiche der doppelten Wesentlichkeitsanalyse intern bearbeitet werden können, hängt ganz davon ab, ob das Unternehmen intern über die notwendigen Kenntnisse und Ressourcen verfügt, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wird von externen Prüfer*innen geprüft, die einerseits darauf achten, dass alle methodischen Anforderungen eingehalten wurden, andererseits aber auch, dass die Auswirkungen, Risiken und Chancen korrekt und wahrheitsgetreu identifiziert und bewertet wurden. Es gibt Unternehmen, die alle Anforderungen intern bearbeiten können. Andere Unternehmen sind bei der Umsetzung der methodischen Anforderungen oder bei der korrekten Identifizierung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen auf die Unterstützung externer Stakeholder angewiesen.

In der Regel können die methodischen Anforderungen intern abgedeckt werden, wenn sich eine verantwortliche Person intensiv mit den Berichtsstandards und Leitfäden der EFRAG auseinandersetzt.
In Bezug auf die Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen fordert ESRS 1, dass diese die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmens abbilden. IROs, die sich auf die eigene Geschäftstätigkeit beziehen, können in der Regel gut von internen Stakeholdern bewertet werden, wenn diese in der Lage sind, die Auswirkungen, Risiken und Chancen korrekt zu identifizieren bzw. zu bewerten. Sind diese dazu nicht in der Lage, empfiehlt es sich, Nachhaltigkeitsexpert*innen hinzuzuziehen, die auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse die Auswirkungen, Risiken und Chancen richtig einschätzen können.

IROs, die sich auf die vor- oder nachgelagerte Wertschöpfungskette beziehen, können zum Teil konkreter durch externe Stakeholder wie Kund*innen oder Lieferant*innen bewertet werden.

Zudem wirken sich viele Risiken und Chancen auf die Attraktivität des Unternehmens oder des Produkts für Kund*innen und Investor*innen aus. Bei vielen Themen der finanziellen Wesentlichkeit ist es daher ratsam, externe Stakeholder einzubeziehen.

Ab welchem Zeitpunkt sollen externe Stakeholder einbezogen werden? Ist es notwendig, bereits im ersten Berichtsjahr externe Stakeholder zu befragen oder kann der Prozess zunächst intern gestartet und über die Jahre hinweg schrittweise um externe Stakeholder erweitert werden?

Unternehmen können im ersten Berichtsjahr einen schrittweisen Ansatz verfolgen, indem sie zunächst intern mit der DWA beginnen und den Einbezug externer Stakeholder über die Jahre hinweg schrittweise erweitern. Dies ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit begrenzten Ressourcen sinnvoll. Ein Stakeholder-Analyse kann dabei helfen, den Betroffenenkreis bereits im Vorfeld einzugrenzen, um den Zeit- und Arbeitsaufwand zu reduzieren. Ein solcher Ansatz ermöglicht es Unternehmen zunächst eine solide interne Grundlage zu schaffen, bevor sie die Perspektiven externer Stakeholder in den Prozess integrieren.

Muss die Bewertung von IROs im Rahmen der DWA mit wissenschaftlichen Fakten untermauert werden oder genügt eine interne Einschätzung?

Die CSRD schreibt nicht explizit vor, dass die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse durch wissenschaftliche Daten belegt werden müssen. Da die Ergebnisse jedoch repräsentativ und korrekt sein sollten, wird empfohlen, dass Unternehmen wissenschaftlich abgesicherte Daten und Informationen verwenden, insbesondere bei der Identifizierung und Bewertung relevanter umweltbezogener IROs (u.a. ESRS E1-5). Geeignete Quellen, die Unternehmen im Rahmen einer Desktop-Recherche analysieren sollten, unterscheiden sich je nach Nachhaltigkeitsthema und Branche des eigenen Unternehmens teilweise stark. Es gibt jedoch einige kostenlos zugängliche Datenbanken, Tools sowie Sektor- Materialitätsprofile mit geprüften Informationen zu typischen sozialen und umweltbezogenen Auswirkungen und Risiken verschiedener Branchen/Produkte/Dienstleistungen, z.B.:
-    CSR Risiko-Check  
-    SASB Materiality Finder 
-    ENCORE - Exploring Natural Capital Opportunities, Risks and Exposure
-    WWF Risk Filter Suite 
-    IBAT - Integrated Biodiversity Assessment Tool 
-    Global Slavery Index 

Gibt es spezifische Vorgaben zur Dokumentation des Stakeholdermanagements/Einbeziehung im CSRD-Bericht?

ESRS 1, Abs. 24 gibt vor, dass die Einbeziehung wichtiger betroffener Stakeholder zentraler Bestandteil einer Wesentlichkeitsanalyse ist. Die wichtigsten Stakeholder müssen in die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Nachhaltigkeitsaspekte eingebunden werden, die dann in den Bewertungsprozess einfließen, um wesentliche Auswirkungen zu bestimmen. Nach ESRS 2, SBM-2 ist zu beschreiben, wie die Stakeholder-Einbeziehung in der Unternehmensstrategie stattfand. Konkrete Vorgaben zu Häufigkeit, Form und Umfang der Einbindung von Stakeholdern werden jedoch nicht gemacht. Eine detaillierte Erläuterung ist jedoch ratsam, besonders in Anbetracht der Prüfung.

Gibt es nach der CSRD spezifische Vorgaben für das Stakeholder-Mapping?

Es gibt keine festen Vorgaben für das Stakeholder-Mapping, aber es wird empfohlen, eine systematische und transparente Methode zur Identifizierung und Priorisierung von Stakeholdern zu verwenden. Dies kann zum Beispiel durch eine Matrix oder andere visuelle Darstellungen erfolgen. 

Wie konkret müssen die Bewertungskriterien intern definiert werden, um zu bestimmen, ob ein Thema wesentlich ist? Gibt es dafür ein vorgefertigtes Schema, auf das zurückgegriffen werden kann?

Es gibt keine einheitlichen, vorgefertigten Schemata, die für alle Unternehmen gelten. Vielmehr müssen Unternehmen ein maßgeschneidertes Bewertungssystem entwickeln, das auf ihre spezifischen Umstände, Branchenanforderungen und strategischen Ziele abgestimmt ist.

Folgende Leitfragen können für die Bewertung hilfreich sein:

  • Schwere/Schweregrad ergibt sich aus Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit (Behebbarkeit) (ESRS 1 Abs. 45):

    Ausmaß: Wie gravierend ist die (potenziell) negative Auswirkung? Ist das Ausmaß bspw. gering/moderat/erheblich/hoch? Die Skalierung wird durch das Unternehmen individuell festgelegt.

    Umfang: Wie groß ist der Grad der Betroffenheit? (bspw. wie viele Betroffene gibt es?)

    Unabänderlichkeit (Behebbarkeit): Wie schwierig wäre es, die (potenzielle) negative Auswirkung zu verhindern oder zu beheben? Sind die negativen Auswirkungen leicht/moderat/schwierig/unmöglich zu beheben? Die Skalierung wird durch das Unternehmen individuell festgelegt.

  • Wahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Auswirkung eintritt?

Auf welcher Aggregationsstufe muss die DWA durchgeführt werden? Auf Prozessebene, Standortebene oder nur auf Ebene der IROs, die das gesamte Unternehmen betreffen?

Die DWA muss für den gesamten Konsolidierungskreis des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe durchgeführt werden. Die Aggregationsstufe ist damit unternehmensindividuell. Als Ausgangspunkt kann der Konsolidierungskreis des finanziellen Lageberichtes genutzt werden (ESRS 1 Abs. 62). Wichtig ist, dass die gesamte Wertschöpfungskette bei der DWA betrachtet und einbezogen wird.

Weitere Informationen zum Betrachtungskreis finden Sie hier und in unserem Prozessleitfaden (ab Mitte Februar 2025) zur DWA.

Bei der Identifizierung und Bewertung von IROs gibt es Fälle, in denen nicht klar feststellbar ist, ob die Auswirkungen positiv oder negativ sind. Wie sollte hier verfahren werden? 

Aus der Formulierung der Auswirkungen sollte klar hervorgehen, ob es sich um positive oder negative Auswirkungen handelt. Dies ist wichtig, da sich die anschließende Bewertung je nach Art der Auswirkung unterscheidet. Bei der Bewertung positiver Auswirkungen ist nur das Ausmaß und der Umfang der Auswirkung zu berücksichtigen. Bei negativen Auswirkungen hingegen ist neben dem Ausmaß und dem Umfang auch die Behebbarkeit zu bewerten. Wenn nicht klar ist, ob eine Auswirkung positiv oder negativ ist, wird empfohlen, diese Auswirkung zu trennen und daraus zwei Auswirkungen zu formulieren. Dabei ist eine Auswirkung eindeutig positiv und die andere negativ. Die Bewertung erfolgt dann für beide Auswirkungen.

Müssen IROs bei der zeitlichen Bewertung der Impact-Wesentlichkeit für die drei Phasen – kurzfristig, mittelfristig und langfristig – separat bewertet werden, oder kann diese Bewertung auch zusammengefasst erfolgen?

Die CSRD macht hierzu keine konkreten Vorgaben. Für ein konkretes und repräsentatives Ergebnis ist empfehlenswert, jede Auswirkung oder zusammengefasste Auswirkungen für die drei zeitlichen Dimensionen – kurzfristig, mittelfristig und langfristig – separat bewertet werden. Diese differenzierte Bewertung ermöglicht es, die spezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den verschiedenen Zeiträumen genau zu erfassen und gezielte Strategien zu entwickeln. Die zeitliche Kategorisierung ist nicht von der EFRAG vorgegeben, sodass Unternehmen dies individuell einstufen können.

Beispiel: Maßnahmen zur Energieeinsparung können kurzfristig zu direkten Kosteneinsparungen führen, während die Umstellung auf erneuerbare Energien mittelfristig eine nachhaltigere Energieversorgung sicherstellt.

Wie weitreichend und detailliert sollte die Wertschöpfungskette betrachtet werden?

Grundsätzlich umfasst die Wesentlichkeitsanalyse die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens (EFRAG Guidance IG1 Abs. 2; ESRS 1 Abs. 63-66). In der Praxis bedeutet dies, dass beim ersten Schritt der Wesentlichkeitsanalyse – der Beschreibung der Wertschöpfungskette und der eher breit angelegten Analyse möglicher wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen und IROs – die Wertschöpfungskette möglichst umfassend abgedeckt sein sollte. Nur so kann sichergestellt werden, dass sehr relevante Nachhaltigkeitsthemen nicht aus dem Betrachtungskreis der Wesentlichkeitsanalyse herausfallen. Vor allem bei Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, die verschiedene Vorprodukte und Rohstoffe auch international einkaufen, treten oftmals vor allem auf den tieferen Stufen der Lieferketten signifikante Risiken für Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen (Inside-out-Perspektive) auf. Bei der Identifikation möglicher wesentlicher IROs kann jedoch der Schwerpunkt auf diejenigen Stufen, geografischen Abschnitte, Tätigkeitsbereiche/Sektoren, Lieferanten, Kunden etc. in der Wertschöpfungskette gelegt werden, bei denen sie wahrscheinlich zum Tragen kommen (EFRAG Guidance IG2 Abs. 3). Unternehmen müssen im Nachhaltigkeitsbericht nicht über jeden einzelnen Akteur der Wertschöpfungskette Informationen offenlegen. Vielmehr geht es darum, wesentliche Angaben über die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette zu berichten. Dabei können verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte für unterschiedliche Teile der Wertschöpfungskette relevant sein. Die offengelegten Informationen müssen daher nur diejenigen Teile der Wertschöpfungskette abdecken, die für den jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekt wesentlich sind (ESRS 1 Abs. 64). 

Müssen IROs bei der Bewertung der Impact-Wesentlichkeit für die drei Stufen der Wertschöpfungskette (vorgelagert, nachgelagert, eigener Geschäftsbereich) separat bewertet werden? Oder kann dies auch zusammengefasst erfolgen?

Die CSRD macht hierzu keine konkreten Vorgaben. Es muss lediglich angegeben werden, wo die Auswirkung in der Wertschöpfungskette auftritt. Deshalb ist empfehlenswert, jede Auswirkung für die drei Stufen der Wertschöpfungskette – vorgelagert, nachgelagert und eigener Geschäftsbereich – separat zu bewerten. In dem Rahmen kann auch angegeben werden, wenn ein Teil der Wertschöpfungskette nicht relevant für das Unternehmen ist. Diese differenzierte Bewertung ermöglicht es, die spezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den verschiedenen Bereichen der Wertschöpfungskette genau zu erfassen und gezielte Strategien zu entwickeln. 

Wie werden im Prozess der DWA Themen ausgeschlossen und der Übergang von einer umfassenden Longlist zu einer fokussierten Shortlist nachvollziehbar begründet und eingeordnet? 

Alle auf der Liste von Nachhaltigkeitsthemen aus ESRS 1 AR 16 genannten Themen/Nachhaltigkeitsaspekten sollten bei der Wesentlichkeitsanalyse mindestens berücksichtigt werden, d.h. Unternehmen sollten für jedes genannte Thema prüfen, ob dieses für das eigene Unternehmen anwendbar ist (zum Beispiel anhand einer Umfeldanalyse oder im Austausch mit Stakeholdern). Die in diesem Prozess ermittelten Themen werden im Anschluss in einer Themen-Longlist zusammengeführt. Themen, die sich als nicht anwendbar herausstellen, werden aus der Longlist entfernt. Eine solche Streichung von Themen sollte für die spätere Prüfung gut begründet und mitsamt der Begründung dokumentiert werden. Das Ergebnis dieses Prozesses ist die Entwicklung einer unternehmensindividuellen Shortlist, die nur die anwendbaren Themen für das Unternehmen umfasst. Die Shortlist bildet die Grundlage für die nächste Phase der Wesentlichkeitsanalyse, bei der die anwendbaren Themen im Hinblick auf ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen umfassend bewertet werden.

Beispiel: Ein Softwareentwicklungsunternehmen hat aufgrund seines Geschäftsmodells, das sich auf digitale Dienstleistungen konzentriert, und seiner Wertschöpfungskette, die keine physischen Produktionsprozesse umfasst, festgestellt, dass es keine direkten oder indirekten Auswirkungen auf Wasserressourcen gibt. Da die Hauptaktivitäten in städtischen Büros stattfinden, die standardmäßigen Abwasserregelungen unterliegen, und die Lieferkette hauptsächlich aus digitalen Diensten besteht, sind Risiken der Wasserverschmutzung nicht vorhanden. Diese Erkenntnisse führten zur Entscheidung, das Thema Wasserverschmutzung von der Longlist zu streichen.

Wie wird der Schwellenwert zur Bestimmung der Wesentlichkeit von Themen bestimmt und festlegt? Wird der Schwellenwert vorher festgelegt oder kann dieser nach der Bewertung der IROs definiert werden?

Die CSRD verlangt von Unternehmen „angemessene“ Schwellenwerte festzulegen, ohne jedoch spezifische Werte vorzugeben. Die Auswahl dieser Schwellenwerte hängt stark von der gewählten Bewertungsmethodik ab und sollte gut begründet und dokumentiert werden, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. 

Beispiel: Ein Unternehmen verwendet ein Scoring-System, bei dem Themen auf einer Skala von 1 bis 4 bewertet werden, und einen Schwellenwert ab einem Durchschnittswert von 2,5 festlegen, um die Wesentlichkeit zu bestimmen. 

Es ist nicht zwingend erforderlich, den Schwellenwert vor der Bewertung der IROs festzulegen. Mehr Informationen für eine mögliche Vorgehensweise finden Sie unserem Prozessleitfaden (ab Mitte Februar 2025) zur DWA.

Weitere Informationen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu weiteren Informationen.

Der Sustainability Campus bietet eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten des DNK. Er begleitet Sie auf dem Weg zu Ihrem fertigen Nachhaltigkeitsbericht und stellt Ihnen eine kostenlose Erstberatung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Für weiterführende, individuelle Beratung können Sie auf das Netzwerk der DNK-Lots*innen zurückgreifen. Zudem steht Ihnen ein umfassendes, praxisnahes Informations- und Schulungsangebot zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD bereit – von Webinaren und Erklärvideos bis hin zu hilfreichen Dokumenten wie Leitfäden und Factsheets.

Hier erfahren SIe mehr: DNK Sustainability Campus 

Grundsätzlich kann unsere neue DNK-Plattform auch von nicht-deutschen Unternehmen genutzt werden. Die Inhalte der Plattform sind auf Deutsch. Bei der Umsetzung beziehen wir uns jedoch auf das deutsche Umsetzungsgesetz. Gegebenenfalls werden länderspezifische Auslegungen also nicht berücksichtigt. 

(Stand 15.11.2024) 

DNK-Erklärung

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema aktuelle DNK-Datenbank und dem DNK als Berichtsstandard.

Das hängt ganz davon ab, wie tief Nachhaltigkeit im Unternehmen bereits verankert ist und inwieweit die nötigen Daten und Fakten schon aufbereitet vorliegen.

Unsere Anwenderbefragung 2018 hat gezeigt, dass der Zeitaufwand für die Erstellung der DNK-Erklärung stark variiert und im Durchschnitt bei etwa 21 Tagen liegt. Doch auch ein hoher Zeitaufwand lohnt sich, wenn sich das Unternehmen in diesem Prozess darüber klar wird, welche Strategie es in Sachen Nachhaltigkeit verfolgt, welche Ziele es sich setzen will und welche Maßnahmen es dafür wählt.

Die Anwendung des DNK ist kostenfrei. Die internen Kosten des Unternehmens richten sich nach dem Zeitaufwand, die Daten zu beschaffen.

Die Überprüfung einer DNK-Erklärung durch das DNK-Büro bezieht sich ausschließlich auf die formalen Anforderungen des DNK und dient vor allem der prozessualen Unterstützung der Berichtersteller. Das DNK-Büro übernimmt keine Haftung für die Qualität, Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit der in den DNK-Erklärungen enthaltenen Informationen und die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen der Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) und der EU-Taxonomie-Verordnung. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Qualität der nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach dem CSR-RUG und im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung liegen ausschließlich bei den Unternehmen.

Ein Zertifikat stellt der RNE daher nicht aus.

Wenn Unternehmen die Glaubwürdigkeit ihrer DNK-Erklärung erhöhen möchten, empfiehlt der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), eine inhaltliche Prüfung einzelner oder sämtlicher Angaben in der DNK-Erklärung mittels einer externen Prüfung durchführen zu lassen. Diese Prüfung sollte auf der Grundlage gängiger Standards (wie etwa des „International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 Revised oder des „Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)), erfolgen. Eine inhaltliche Prüfung einzelner oder sämtlicher Angaben in der DNK-Erklärung kann von Wirtschaftsprüfer*innen, EMAS-Umweltgutachter*innen oder sonstigen geeigneten Prüfungsdienstleistern durchgeführt werden. Sofern eine inhaltliche Prüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt wird, kann diese mit einer hinreichenden (reasonable assurance) oder einer begrenzten Sicherheit (limited assurance) für das Prüfungsurteil durchgeführt werden. Der RNE empfiehlt jedoch, Aussagen in der DNK-Erklärung analog zum Lagebericht mit hinreichender Sicherheit prüfen zu lassen.

Die Aufbereitung der Informationen in Nachhaltigkeitsberichten scheint für potenzielle Nutzer im Kapitalmarkt nicht geeignet zu sein, da insbesondere die Vergleichbarkeit und die Quantifizierung fehlen. Deshalb hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung gemeinsam mit Vertretern des Kapitalmarktes aus gängigen Berichtsstandards eine Auswahl von Leistungsindikatoren getroffen und Kriterien beschrieben. Damit werden die wesentlichen Informationen zu den Nachhaltigkeitsleistungen eines Unternehmens kurz und übersichtlich dargestellt. Außerdem ist davon auszugehen, dass viele der für die DNK-Erklärung notwendigen Informationen bereits vorliegen, wenn Ihr Unternehmen bereits einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht hat.

Unternehmen tragen Mitverantwortung für eine nachhaltige Entwicklung. Wie sie diese wahrnehmen, sollten sie gegenüber der Öffentlichkeit dokumentieren. Vor allem der Kapitalmarkt nutzt diese Informationen vermehrt, um Chancen und Risiken von Kapitalanlagen beziehungsweise der Kreditvergabe umfassender zu bewerten.

Doch Berichterstattung hat auch eine starke Wirkung auf das Unternehmen selbst: Berichten heißt nicht nur Daten sammeln, sondern auch genau hinschauen und analysieren. So werden Schwachstellen, aber auch ungenutzte Möglichkeiten sichtbar. Das Unternehmen erkennt, ob es alle Gesetze und Regeln einhält (Compliance).

Ein weiterer wichtiger Effekt: Die Belegschaft wird für nachhaltiges Handeln sensibilisiert und motiviert. Darüber hinaus zeigen Unternehmen, wie sie gemeinsam mit Politik und Gesellschaft auf eine insgesamt nachhaltige Entwicklung hinarbeiten. Bei dieser Aufgabe sind alle Partner gefordert. Die deutsche Nachhaltigkeitspolitik und die nationale Nachhaltigkeitsstrategie bilden potenziell einen Resonanzboden für unternehmerische Beiträge zur Nachhaltigkeit.

Der DNK unterstützt durch die Reduzierung auf die wesentlichen Aspekte, die Nachhaltigkeitsleistungen des Unternehmens übersichtlich und vergleichbar darzustellen.

Die Bundesregierung will mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) die Einhaltung der Menschenrechte in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten durchsetzen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet die Möglichkeit, dem vierten Kernelement des NAP – der Berichterstattung – über die Abgabe einer DNK-Erklärung nachzukommen.

Unternehmen, die ihr Engagement zum Schutz der Menschenrechte detailliert offenlegen wollen, können in der Datenbank auswählen, den DNK inklusive der NAP-Berichtspunkte nutzen zu wollen. Die Ergänzung wird dann eingeblendet und im Kontext der kritischen Durchsicht vom Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit betrachtet. Die Verantwortung für die Inhalte liegt nach wie vor bei den berichtenden Organisationen.

Der NAP Helpdeskin der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung berät Sie kostenlos zu den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans, zum NAP Monitoring und zu internationalen Projekten im Bereich Nachhaltigkeit allgemein. Auf der Website des NAP Helpdesk finden Sie Fragen & Antworten zum Nationalen Aktionsplan.

Im CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) werden bestimmte Unternehmen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach spezifischen Vorgaben verpflichtet. Der DNK kann genutzt werden, um einen nichtfinanziellen Bericht im Sinne des CSR-RUG zu erstellen. Dafür sind einige zusätzliche Angaben erforderlich, auf die beim Erstellen der DNK-Erklärung hingewiesen wird.

Es ist möglich, die DNK-Erklärung nachträglich zu ergänzen. Allerdings empfehlen wir dies nur, wenn es dringend notwendig ist, z.B. bei wichtigen Kennzahlen, die noch nicht vorlagen, als die DNK-Erklärung abgegeben wurde.

Zahlen sind wichtig, beim nachhaltigen Wirtschaften aber kommt es vor allem auf ethisches Handeln und den Blick in die Zukunft an. Der Nutzen liegt unter anderem darin, einzelne Menschen in ihrem Handeln ernst zu nehmen und die eigene Verantwortung nicht hinter Datenbergen zu verstecken.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex unterstützt dabei, Glaubwürdigkeit und Zugang zu Märkten zu erhalten, aber auch, Innovation und neues Denken in Unternehmen ständig weiterzuentwickeln und dabei bewährte Grundsätze mitzunehmen. Mit Ihrer Erklärung zum DNK zeigen Sie, dass Sie über Ihre unmittelbaren Unternehmensgrenzen hinaus auch über Ihre Lieferketten berichten können. Als Lieferant können Sie mit dem DNK Ihre Nachhaltigkeitsleistungen darlegen und dadurch beim Aufbau neuer Lieferbeziehungen punkten.

Sie können den DNK aber auch nutzen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, die Sie klassischerweise mit einem Geschäftsbericht und vielen Finanzkennzahlen belegen, umfassender zu bewerten. Zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen langfristig so aufgestellt ist, dass es Chancen realisieren kann und um die Risiken weiß, die in Nachhaltigkeitsthemen liegen. Konsumenten, Politik und Finanzdienstleister fragen danach. Der DNK hilft, diesen Anspruchsgruppen Antworten zu geben.

Die vorrangigen Zielgruppen, die die Erklärungen des DNK nutzen, sind:

  • das eigene Management, um Nachhaltigkeit im Unternehmen zu steuern sowie Chancen und Risiken zu analysieren und zu managen;
  • die eigenen und zukünftigen Mitarbeitende, die für ein Unternehmen arbeiten möchten, das sich umfassend verantwortlich zeigt;
  • Kund/-innen und zuliefernde Betriebe, die auf Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette Wert legen;
  • politische Entscheidungsträger/-innen, die sich einen Eindruck über nachhaltiges Wirtschaften verschaffen wollen;
  • zudem die Akteure im Finanzmarkt, um die Chancen und Risiken von Kapitalanlagen beziehungsweise Krediten besser abschätzen zu können.

Große Unternehmen können den DNK nutzen, um ihren Partnern in der Lieferkette ein einfaches Instrument an die Hand zu geben, das die Nachhaltigkeitsanforderungen der Kunden erfüllt.

Potenzielle Nutzer sind sicher auch Nichtregierungsorganisationen und die Wissenschaft. In dem Maße, wie die Wirtschaft den DNK nutzt und die Zahl der DNK-Erklärungen zunimmt, wird auch das Interesse der Zielgruppen wachsen.

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